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Beflaggung des Landratsamtes


Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und gleichzeitig als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut.
Als ein von Staatsbehörden benutztes Gebäude wird das Landratsamt daher an folgenden Tagen beflaggt: 

 

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953 (17. Juni)
  • Tag der Heimat (20. Juni)
  • Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (12. Juli) 
  • Jahrestag des 20. Juli 1944 (20. Juli)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)
  • Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)

 

Darüber hinaus können aufgrund aktueller Ereignisse kurzfristig Beflaggungen angeordnet werden.

  • Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24.02.2022

Hinweis: Die Beflaggung staatlicher Dienstgebäude in Bayern ist in der Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen geregelt.

Beflaggung


Zuständige Stelle

Zentrale Dienste
Team 112

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77219
08151 148-11292
zentrale-dienste@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/112

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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