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Schuleingangsuntersuchung



Schuleingangsuntersuchungen sind in Bayern eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes (Art. 80 Schulgesundheit, BayEUG).

Alle Kinder eines Jahrganges werden vor Schuleintritt durch das Gesundheitsamt untersucht. Die Schuleingangsuntersuchung dient zum einen der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht Erfolg versprechend teilnehmen kann und zum anderen der Erhebung bevölkerungsbezogener Gesundheitsparameter.

Sollte die U9 nicht vorgelegt werden können, wird eine zusätzliche ärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt durchgeführt.

Gebietsaufteilung zu den Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis

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Gebietsaufteilung Schuleingangsuntersuchung

 

Informationen zur Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Starnberg

Verpflichtend für alle Vorschulkinder!

Besteht aus zwei Teilen:

Vorsorgeuntersuchung U9 beim Kinder- oder Hausarzt

Schuleingangsscreening, das vom Gesundheitsamt durchgeführt werden muss

Die kostenlose Untersuchung dient der Gesundheitsfürsorge

Wer untersucht mein Kind?

Eine Fachkraft der Sozialmedizin des Gesundheitsamtes Starnberg mit der Grundausbildung zur Kinder-/Krankenschwester. 

Wo findet das Screening statt?

im Kindergarten
Wir besuchen die Kindergärten im Landkreis und führen das Screening dort vormittags ohne Teilnahme der Eltern durch.

oder

im Gesundheitsamt
(mit gesondertem Termin)

Wenn das Kind nicht im Kindergarten untersucht werden konnte. Bei fehlender U9-Vorsorgeuntersuchung zur schulärztlichen Untersuchung. Gerne können hier die Eltern teilnehmen.

Häufige Fragen

Ich habe die Vorsorgeuntersuchung U9 verpasst (findet zwischen dem 60.+64. Lebensmonat statt) 

Kein Problem:

  • Sie lassen sich von einem Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass Ihr Kind ärztlich untersucht wurde (mit Größe und Gewicht).
  • oder Sie vereinbaren einen Termin im Gesundheitsamt zur schulärztlichen Untersuchung.

Kann eine Erzieherin bei der Untersuchung im Kindergarten dabei sein?

Grundsätzlich ja, wenn eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht (Rückseite Anamnesebogen) durch die Eltern vorliegt.


Welche Unterlagen bekomme ich?

Sie bekommen einen Mitteilungsbogen für Ihre Unterlagen und zwei Mitteilungsbögen für die Schule, die zur Einschreibung in der Schule abgegeben werden müssen.

Welche Kinder gehen zur Schuleingangsuntersuchung?

Schulpflichtige Kinder geboren ab dem 01.10.2017 bis 30.06.2018

Korridor Kinder geboren ab 01.07.2018 bis 30.09.2018 (müssen zur Schuleingangsuntersuchung und zur Schuleinschreibung, aber die Eltern entscheiden dann über die Einschulung)

Kann Kinder/vorzeitige Kinder geboren ab 01.10.2018 bis 31.12.2018 (falls sie schon eingeschult werden sollen)

Vorvorzeitige Kinder geboren ab dem 01.01.2019 (nur mit vorherigem psychologischem Gutachten)

Zurückgestellte Kinder und Korridorkinder, die  im vorigen Jahr ein auffälliges oder fehlendes Screening hatten

Inhalt des Schuleingangsscreenings

  • Appartiver Sehtest
  • Überprüfung des räumlichen Sehens
  • Apparativer Hörtest
  • Einheitliches Sprachscreening
  • Prüfung der Grob- und Feinmotorik
  • Feststellung der Konzentration, Ausdauer und Kooperation
  • Durchsicht des Impfbuches (um auf evtl. Impflücken hinzuweisen)
  • Durchsicht des Vorsorgeheftes (Nachweis der U9)

Was muss ich mitbringen?

Das gelbe Vorsorgeheft
Mit dem Nachweis der U9 oder eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.

Das Impfbuch
Die Vorlage vorhandener Impfbescheinigungen sind gemäß Art.14 Abs.5 Satz 8 GDVG seit 01.01.2013 verpflichtend.


Den ausgefüllten Anamnesebogen


Zuständige Stelle

Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Team 322

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/322

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
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