Volksentscheide über die vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderungen der Verfassung des Freistaats Bayern
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
über den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 20.Juni 2013
- A. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“
- B. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“
- C. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Angelegenheiten der Europäischen Union“
- D. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Schuldenbremse“
- E. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“
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