Informationen zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Beim derzeitigen Vogelgrippegeschehen (= Geflügelpest) handelt es sich um eine Infektion von Wild- und/oder Hausgeflügel mit der hochpathogenen Form von H5N1-Influenzavirus. Charakteristisch für die klassische Geflügelpest ist der schnelle und schwere Krankheitsverlauf. Die Tiere leiden u.a. an Fieber, massiven Atembeschwerden und Durchfall. Alle Geflügelarten können befallen werden. In Hühner- und Putenbeständen können bis zu 100% der Tiere innerhalb weniger Tage an der Krankheit verenden.
1997 wurde das H5N1-Virus erstmals in Hongkong nachgewiesen. Seit Herbst 2003 wurden mehrmals Ausbrüche von Vogelgrippe in Vietnam, China, Thailand und Indonesien gemeldet. Im Jahr 2005 breitete sich der Seuchenzug über China nach Rußland aus, Ende 2005 folgten zunächst Ausbrüche in der Türkei, in Rumä-nien und in der Ukraine, anschließend in Griechenland, Italien, Slowenien, Kroatien, Österreich und Ungarn. Im Februar 2006 wurde das H5N1-Virus bei verendeten Schwänen auf der Insel Rügen festgestellt, seit März 2006 auch bei Wildvögeln in Bayern und weiteren Bundesländern. Ansteckungen bei Nutzgeflügel sind in Bayern bislang nicht aufgetreten.
Um eine Einschleppung von Vogelgrippevirus in die heimische Wildvogelpopulation frühestmöglich feststellen zu können, werden tote Wasservögel vom Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes zur Untersuchung auf H5N1-Virus an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleiß-heim gebracht. Bei Nachweis von H5N1-Virus werden die Proben sofort an das Friedrich-Löffler-Institut nach Riems weitergeschickt. Hier wird festgestellt, ob es sich um die hochpathogene (sog. Asia-Form) oder um eine niedrigpathogene Variante von H5N1 handelt.