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Eintragung der Schlüsselzahl B196

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

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Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn Sie bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Die Regelungen der Anlage 3 zur FeV bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b zur FeV. Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b zur FeV beizubringen. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses oder Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (§ 5 Passverordnung; Größe von 35 x 45 mm, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopf- und Augenbedeckung)
  • Bild- und Unterschrifts-Blatt -BUB-(erhältlich gegen Vorlage des Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde oder Landratsamt)
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fahrerschulung nach dem Muster der Anlage 7b zu §6 b Abs. 3 FeV
  • Führerschein im Original, hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
    1. Führerschein im Original an das Landratsamt versenden.
      Bitte beachten Sie, dass wir für die vollständige Bearbeitung Ihren Antrags den Führerschein im Original benötigen, um diesen zu befristen. Sie erhalten Ihren befristeten Führerschein postwendend zurück.
      oder
    2. Persönliches Erscheinen im Landratsamt
      Sie können Ihren Führerschein auch persönlich im LRA Starnberg befristen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einen Termin benötigen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage

Wo erhalte ich die benötigten Unterlagen?

Wie viel kostet die Eintragung der Schlüsselzahl B196?

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 kostet 34,60 €. Bei Expressvariante fällt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 19,55 € an.
Sie erhalten bei Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung per Post.

Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?

Sie erhalten den Führerschein im Wege des Direktversandes direkt nach Hause geschickt.



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr