Zugang nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Um persönliche Kontakte weiter zu reduzieren, wurden die Öffnungszeiten eingeschränkt:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr Fr. 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Stadtpläne der Stadt Starnberg und der Gemeinden bekommen Sie bei der gwt (Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH) sowie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr Fr. 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Coronavirus Zugang aufgrund der aktuellen Situation nur nach Terminvereinbarung für besonders dringliche Anliegen. Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und Nachweis zur Terminvereinbarung. Kein Zutritt für Begleitpersonen.