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Segelboot - Shanty



Mietbedingungen und Benutzerhinweise für den Jollenkreuzer "Shanty"

Shanty - Bildergalerie

Allgemeine Hinweise

Der 20er Jollenkreuzer "Shanty" ist ein Segelboot des Fachbereichs Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport (Fachbereich 24). Das Segelboot liegt während der Segelsaison vom 1. Mai bis zum 31. Oktober am Starnberger See, Bojenplatz S 1 bei der Wachstation der DLRG im Paradies Possenhofen.

Dieses Angebot richtet sich an Jugendgruppen, Vereine und Verbände im Landkreis Starnberg, für Jugendarbeit auf dem See.

Technische Daten

Klasse 20er Jollenkreuzer
Internationales Kennzeichen R
Kennzeichen STA 3644
Baumaterial

Holz

(Rumpf: Eichenplanken auf Eichenspanten; 
Aufbauten: Teak und Sperrholz verleimt;
Mast und Großbaum aus Holz)

Länge über Alles 7,74 m
Breite über Alles 2,50 m
Tiefgang mit Schwert 1,10 m
Verdrängung Gewicht ca. 1.400 kg beladen
Tragfähigkeit 700 kg; max. 5  - 7 Personen
Segelfläche Großsegel 14,6 qm
Genua 13 qm
Fock 5,5 qm
Takelung Slup mit horizontalen Segelschnitt
Außenborder Torqeedo Travel 1103 CL
Sicherheitsausrüstung nach §§ 14, 17, 18 und 38 SchO

 

 

1. Mietvoraussetzungen

Der Mietvertrag ist gültig, wenn vor Mietbeginn:

  1. die Anerkennung als Träger der Jugendarbeit oder Verein im Landkreis Starnberg nachgewiesen wurde.
  2. der Besitz eines gültigen Segelscheines (Grundschein,  A Binnenschein, ähnliche oder höhere Qualifikation z.B. R-Schein, BR-Schein) für den Skipper nachgewiesen wurden.
  3. dass die Gruppe mindestens aus 2 Personen jedoch höchstens 7 Personen besteht (Kinder unter 12 Jahren gelten als halbe Person)
    Hinweis: Bei der Arbeit mit Kindern unter 13 Jahren auf dem Boot ist eine zweite erwachsene Person verpflichtend.

Der Abschluss des Mietvertrages kommt durch eine gültige Unterschrift  von Vermieter und Mieter zustande.

2. Reservierung

Die Reservierung muss schriftlich erfolgen mit folgendem Anmeldebogen


und 14 Tage vor dem gewünschten Termin an shanty@LRA-starnberg.de gesendet werden.

Kurzfristige Reservierungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Es können in der Regel nur einzelne Wochentage belegt werden. Mehrfachreservierungen sind nicht möglich. Der Termin wird vom Vermieter schriftlich bestätigt. Eine Abmeldung vom Reservierungstermin muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Eine Weitergabe des Segelbootes an Dritte ist nicht zulässig.

Bei Bedarf erhalten Sie eine vorherige praktische Einweisung auf dem Segelboot "Shanty" durch einen Beauftragten des Vermieters. 

3. Mietzins

Für das Mieten des Segelbootes „Shanty“ wird folgender Mietzins festgelegt:

Tagesmietzins an Wochentagen ( Mo bis Fr. 08.00 h bis 22.00 h): 35,- €

Tagesmietzins an Wochenenden (Sa und So 08.00 h bis 22.00 h) 40,- €

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Bestätigung des Termins. Bei Abholung der Schlüssel muss, wenn nicht anders vereinbart, eine Kaution von 300.00 € beim Vermieter hinterlegt und die Einzahlungsquittung des Rechnungsbetrages/Mietzins vorgezeigt werden. Die Kaution gilt als Sicherheit für alle Ansprüche, die aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter entstehen können. Dazu gehören auch Kosten für nachträgliche Reinigung.

4. Versicherung / Haftung

Für die "Shanty" wurde eine Bootshaftpflicht und eine Bootsversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die Über die vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen hinausgehenden Schäden und Haftungen sind vom Mieter selbst zu tragen. Ebenso ist die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung in Höhe von 300,- € vom Mieter zu übernehmen. Der Inhaber des notwendigen Segelscheins ist für die Besatzung und für das Segelboot verantwortlich. Personenschäden und Fremdschäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Schäden am Boot sind im Logbuch zu vermerken und noch am selben Tag zu melden.

5. Abholen und Rückgabe

Das Segelboot liegt am Starnberger See, Bojenplatz S 1 bei der Wachstation der DLRG im Paradies Possenhofen und ist dort nach Beendigung der Maßnahme wieder zu befestigen.
Die Schlüssel und das Logbuch für das Segelboot können nur beim Fachbereich 24, abgeholt und zurückgebracht werden. Der Zeitpunkt der Abholung und der Rückgabe ist mit dem Vermieter vorher zu vereinbaren.

Jollenkreuzer "Shanty"

Kontakt zur Buchung

Fachbereich 24 Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-141

E-Mail: shanty@LRA-starnberg.de

Zimmer: OG.175

6. Betrieb

Besondere Hinweise

  • Bei Sturmwarnung ist das Auslaufen verboten.
  • Bei Sturmwarnung während des Segelns auf dem See sind die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und sofort das Ufer oder, wenn möglich, der Bojenplatz anzusteuern.
  • Nachtfahrten sind verboten.
  • Motorfahrten sind nur nach den offiziellen Bestimmungen für den Starnberger See/ Ammersee gestattet.
  • Bei Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen.
  • Bei jeder Maßnahme ist das Logbuch zu führen.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen und offenes Feuer an Bord ausdrücklich verboten.
  • Um das Segelboot zu schonen sind Segel- oder Turnschuhe zutragen. Nicht mit Straßenschuhen oder Barfuss segeln.
  • Vor dem Segeln
  • Wetterbericht hören
  • Segelboot abdecken und Persenning aufräumen.
  • Segelboot auf Beschädigungen und Mängel untersuchen.
  • Inventar (bes. Sicherheitsausrüstung) anhand der Checkliste prüfen und Beanstandungen im Logbuch vermerken.
  • Außenbordmotor Akkustand und Funktionsfähigkeit überprüfen.
  • Mitsegler einweisen.

Nach dem Segeln

  • Segelboot seemännisch an der Boje befestigen.
  • Segelboot abtakeln und Segel seemännisch und trocken verstauen.
  • Segelboot innen und außen säubern (Reinschiff: Pflicht, Kajüte, Bilgen).
  • Keinen Müll und keine Lebensmittel an Bord lassen.
  • Außenbordmotor säubern, überprüfen und sicher verstauen.
  • Logbucheintragungen: Checkliste, Windverhältnisse, besondere Vorkommnisse (und nach Lust Seemannsgarn oder Poesie) sind Pflicht
  • Segelboot mit Persenning abdecken und verzurren.

Sonstige Bestimmungen

  1. Der Mieter erklärt, dass er oder mindestens ein Mitglied der geplanten Crew in Besitz eines gültigen Segelscheins (mindestens Stufe A) ist und erklärt sich damit einverstanden, diese für die Dauer der Miete als Kopie beim Vermieter zu hinterlegen.
  2. Der Mieter hat sich vor Übernahme der Mietsache von ihrem ordnungsgemäßen Zustand überzeugt und das Boot sowie die entsprechenden Zubehörteile unbeschädigt und vollständig übernommen . Bereits vorhandene Schäden werden laufend dokumentiert und der Mieter wird bei Übergabe darauf hingewiesen.
  3. Der Mieter haftet für jede Beschädigung, oder das Abhandenkommen der Mietsache/Zubehör während der Mietdauer durch ihn oder einen anderen Benutzer, die insbesondere durch Kentern, Kollision oder unsachgemäße Handhabung u. ä. entsteht. Dies gilt auch für so genannte verdeckte Schäden, die durch den Vermieter erst später festgestellt werden. In diesem Fall hat der Vermieter mit Hilfe der Mietverträge zu belegen, dass das Boot zwischenzeitlich nicht vermietet war. Eine Haftung entfällt nur für den Fall, in dem der Mieter beweisen kann, dass ihn ein Verschulden nicht trifft.
  4. Der Mieter hat nach Verabredung eine vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution bzw. Anteile hiervon einzubehalten, wenn er bei der Rückgabe des Bootes einen vom Mieter verursachten Schaden feststellt.
  5. Der Mieter haftet für den Verlust von Zubehörteilen (Paddel, Sicherheitsausrüstung, Beiboote etc.), es sei denn, er kann beweisen, dass ihn ein Verschulden nicht trifft. Ziffer 3 gilt entsprechend.
  6. Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Bei einer Kenterung haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Ist eine Hilfeleistung seitens des Vermieters notwendig, wird diese unter Umständen dem Mieter in Rechnung gestellt.
  8. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Fahrbedingungen für den Starnberger See (Fahrbedingungen im Logbuch).
  9. Bei der Rückgabe eines verunreinigten Bootes erheben wir eine Reinigungsgebühr von 50 EUR. Diese kann auch von der vereinbarten Kaution einbehalten werden.
  10. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr