Jugendhilfeplanung
Wir realisieren die Jugendhilfeplanung mit der Umsetzung einzelner Teilpläne, die sich später zu einer Gesamtplanung zusammenfügen. Nur wenn die Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen aller Teilpläne ausreichend zur Verfügung stehen und zusammen wirken, kann die Jugendhilfe dem Anspruch unserer Familien gerecht werden.
- Format: PDF, 1.4 MB
Rechtsgrundlage
§§ 79 bis 81 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch
Weiterführende Hinweise
Weitere detaillierte Informationen zum Thema "Jugendhilfeplanung" können Sie den Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes entnehmen.