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Pflegeeltern gesucht!



Zeit für Familie – Familie auf Zeit

Für manche Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ist es aus unterschiedlichsten Gründen vorübergehend, längerfristig oder auf Dauer nicht möglich in der eigenen Familie zu leben.

Wir suchen fortlaufend Familien, die bereit und in der Lage sind, ein Kind in ihre Familie aufzunehmen. Auf dieser Seite wollen wir Ihr Interesse an der Aufgabe als Pflegeeltern wecken und über alles Wissenswerte rund um das Thema Pflegekind informieren.

In welchen Situationen werden Pflegefamilien benötigt?

Eltern können in Situationen geraten, in denen sie die Unterstützung von Pflegefamilien benötigen,

damit die Erziehung und Versorgung ihres Kindes in einer Krisensituation oder auch längerfristig gewährleistet ist. Vielfältige Situationen können dazu führen, dass Eltern die Erziehung und Versorgung ihres Kindes vorübergehend oder längerfristig nicht alleine gewährleisten können:

So können z. B. Schicksalsschläge, Scheidung/Trennung, Krankheit oder Tod, Suchtmittelabhängigkeit, psychische Erkrankungen, Gewalt, Inhaftierung, Therapie-, Psychiatrie- oder Klinikaufenthalt, sexuelle Übergriffe, finanzielle Schwierigkeiten, häufig in Verbindung mit fehlender Unterstützung des sozialen Umfeldes, dazu führen, dass eine Überforderungssituation ausweglos zu werden scheint.

Die Erziehung und Versorgung des Kindes kann von den Eltern in derartigen Situationen ohne Unterstützung manchmal nicht mehr sicher gestellt werden. Vernachlässigung, Gewalt und Misshandlungen der Kinder können die Folge extremer Überforderung sein. Häufig haben die Eltern bereits selbst in ihrer Kindheit derartige Erfahrungen machen müssen.

Wenn ambulante Unterstützungsangebote der Jugendhilfe nicht ausreichen, um die Familie zu unterstützen oder wenn diese scheitern, kann ein Pflegeverhältnis die geeignete Form der Hilfe zur Erziehung darstellen. Dabei wird grundsätzlich die Rückführung des Kindes zu den Eltern angestrebt. Je nach Ausgangssituationen und Ziel der Hilfe wird eine bestimmte Form des Pflegeverhältnisses sinnvoll sein (Vollzeit-, Wochen-, Sonder- oder Bereitschaftspflege).

Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern

Meist sind die sorgeberechtigten Eltern mit der Aufnahme des Kindes in einer Pflegefamilie einverstanden. Wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und die Sorgeberechtigten mit einer Unterbringung des Kindes nicht einverstanden sind, beantragt das Jugendamt beim Familiengericht, dass deren Zustimmung durch das Gericht ersetzt wird.

Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern, leiblichen Eltern und Jugendamt

Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den leiblichen Eltern des Kindes, den Pflegeeltern und den zuständigen Sozialpädagoginnen und -pädagogen des Jugendamts ist eine wichtige Voraussetzung dafür, gute Entwicklungsbedingungen für das Kind zu schaffen.

Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind

In der Regel finden zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind Kontakte statt. Diese können über Briefe, Telefonate und Besuche gepflegt werden.

Der Umfang und die Gestaltung der Besuchskontakte wird je nach Ziel und Dauer des Pflegeverhältnisses gestaltet und beim Hilfeplangespräch mit den Beteiligten besprochen und festgelegt. Dabei ist in erster Linie zu berücksichtigen, welche Besuchsregelung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Ein wertschätzender Umgang miteinander ist insbesondere bezüglich der Besuchskontakte für das Kind von großer Bedeutung.

Wie reagieren Kinder auf die neue Lebenssituation?

Für Kinder, die aufgrund diverser Schwierigkeiten in ihrer Familie in eine Pflegefamilie vermittelt werden, stellt die Trennung von ihren bisherigen Bezugspersonen zunächst eine besondere psychische Ausnahmesituation dar.

Die erste Zeit in der neuen Familie ist häufig durch Anpassung gekennzeichnet („Flitterwochen“). Wenn diese Anpassung nicht mehr erforderlich ist, bringen viele Pflegekinder ihre Schwierigkeiten durch unterschiedliche Verhaltensauffälligkeiten zum Ausdruck. Hier kann z. B. aggressives Verhalten, Einnässen, Auffälligkeiten beim Essen (zu viel, zu wenig, Lebensmittel verstecken), sowie innere Unruhe, unruhiger Schlaf, Lügen, Distanzlosigkeit oder Rückzugsverhalten vorkommen.

Viele Pflegekinder haben schon einschneidende Beziehungsabbrüche oder unzuverlässige Beziehungen erlebt und haben aufgrund dieser Erfahrungen Auffälligkeiten im Bindungsverhalten entwickelt.

Diese Kinder verhalten sich manchmal distanzlos und suchen intensiv nach Aufmerksamkeit. Andere Kinder ziehen sich zurück und können einen Beziehungsaufbau nur sehr langsam zulassen. Häufig sind Entwicklungsrückstände vorhanden.

Die zunächst befremdlich erscheinenden Verhaltensmuster mancher Kinder werden bei genauerem Kennenlernen der Biografie und der Lebensumstände in der Regel nachvollziehbar. Bei Inanspruchnahme von geeigneten therapeutischen und/oder sozialpädagogischen Unterstützungsformen wird eine positive Entwicklung unterstützt.

Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie

Um für das jeweilige Kind die Pflegefamilie auszuwählen, die den individuellen Bedingungen am besten gerecht werden kann, ist es wichtig, dass immer wieder geeignete Pflegefamilien gefunden werden, die ein Kind aufnehmen möchten.

Für ein gelingendes Pflegeverhältnis ist es von großer Bedeutung, dass die Fachkraft des Jugendamts die zukünftige Pflegefamilie intensiv kennen lernt. Das gegenseitige Kennenlernen und die Vorbereitung der Pflegefamilie auf ihre künftigen Aufgaben findet in ausführlichen Gesprächen und in einem Vorbereitungsseminar statt.

Welche Erwartungen werden an Pflegeeltern gestellt?

Am Wichtigsten sind die innere Bereitschaft, sich auf ein Pflegekind mit „Herz und Verstand“ einzulassen, Freude am Umgang mit Kindern, emotionale Wärme und Offenheit. Grundsätzlich kommen sowohl Paare als auch Einzelpersonen für die Aufnahme eines Pflegekindes in Frage.

Für manche Pflegekinder ist es von besonderer Bedeutung, dass sie Pflegemutter und Pflegevater im Familienalltag erleben können.

Der Altersabstand zwischen Pflegekind und Pflegeeltern sollte bei einem langfristig angelegten Pflegeverhältnis einem natürlichen Altersabstand entsprechen.

Wenn bereits Kinder in der Pflegefamilie leben, so müssen deren Bedürfnisse selbstverständlich berücksichtigt werden. Bei der Vermittlung eines Pflegekindes, das voraussichtlich für einen längeren Zeitraum in der Pflegefamilie leben soll, wird es als günstig angesehen, dass das hinzukommende Pflegekind mindestens zwei Jahre jünger ist als das jüngste Kind der Familie.

Neben ausreichendem Wohnraum, einer finanziell gesicherten Situation und ausreichender Zeit für das Pflegekind, sind vor allem persönliche Fähigkeiten erforderlich, wie z. B. Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität, das Akzeptieren anderer Lebensformen und anderer Lebenseinstellungen, sowie Reflektionsfähigkeit. Im Interesse des Kindes ist ein wertschätzender Umgang mit den leiblichen Eltern unabdingbar.

Die familiären Beziehungen in der Pflegefamilie müssen belastbar sein, um dem Kind Sicherheit vermitteln zu können.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Jugendamts ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Pflegeverhältnisses.

Wer ein Kind in seinen Haushalt aufnehmen will, muss für die entsprechende Erlaubnis insbesondere ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Was leistet das Landratsamt Starnberg?

  • Beratung der leiblichen Eltern, Aufzeigen von möglichen Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe.
  • Vermittlung des Kindes und Begleitung des gesamten Hilfeprozesses.
  • Die sozialpädagogische Fachkraft des Jugendamts ist bezüglich des Pflegeverhältnisses während des gesamten Hilfeprozesses Ansprechpartner für die leiblichen Eltern und die Pflegeeltern.
  • Regelmäßige Hilfeplanung mit allen Beteiligten.
  • Beratung der Pflegefamilien im Zusammenhang mit dem Pflegeverhältnis und der Erziehung und Entwicklung des Kindes.
  • Bei besonderem Bedarf kann für Pflegeeltern Supervision von externen Supervisoren angeboten werden.
  • Zahlung von Pflegegeldleistungen, gestaffelt nach dem Alter und gegebenenfalls nach dem besonderen Bedarf des Kindes. Das Pflegegeld setzt sich aus dem Unterhalt für das Kind und einem Beitrag für die erzieherische Leistung zusammen.
  • Übernahme der Unfallversicherung und bei Bedarf Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung für die Pflegeperson.
  • Veranstaltungen für Pflegeeltern und -familien (Fortbildungen, Pflegeelternausflug etc.).

Weiterführende Hinweise

Wir stellen Ihnen auf Anfrage gern eine ausführliche Literaturliste für Pflegefamilien bzw. -bewerber zur Verfügung.

Folgende Informationsbroschüren zum Thema sind bei uns erhältlich:

  • „Kleiner Ratgeber für Verwandtenpflegeeltern“
  • „Leibliche Kinder in Pflegefamilien“
  • „Ratgeber – Die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen“

Zuständige Stelle

Allgemeiner Sozialer Dienst
Team 232

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77271
08151 148-11535
fachbereich23@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/232

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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