Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll durch Information, Beratung und erzieherische Impulse positive Akzente bei der körperlichen, geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung junger Menschen setzen, um dadurch präventiv Gefährdungen entgegenzuwirken. Er befasst sich z.B. mit der Suchtprävention, der Stärkung von Medienkompetenzen, der Gewaltprävention und problematischem Freizeitverhalten und wendet sich an Eltern und andere Erziehungsberechtigte ebenso wie an die jungen Menschen selbst.
Der erzieherische Jugendschutz wird auf Landesebene maßgeblich von der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern (AJ) wahrgenommen, welche vom Familienministerium gefördert wird. In den Schwerpunkten Jugendmedienschutz, Sucht- und Gewaltprävention bietet die AJ Fortbildungen und Materialien an. 2011 wurden in zahlreichen Seminaren über 800 Fachkräfte erreicht. Für Kinder, Jugendliche, Eltern und Pädagogen stehen umfassende und nützliche Informationen zur Verfügung.
§ 14 Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
www.jugendschutz.bayern.de
http://www.bayern.jugendschutz.de/ajbayern/default.aspx
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: 04.07.2012
Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
Wenden Sie sich bei Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz an Jugendamt der kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes.
Sie können sich über Veranstaltungen auch auf den Verlinkungen unter der Rubrik "Weiterführende Links" informieren.
Wenn Sie Materialien oder Veröffentlichungen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz benötigen, können Sie diese auf den Internetseiten herunterladen oder bestellen.