Seiteninhalt

StVO-Novelle 2020

Am 28. April 2020 ist die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ziel war es besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer besser zu schützen.

Eine große Änderung ist beispielsweise, dass das kurzzeitige Halten von drei Minuten auf dem Fahrradschutzstreifen nun untersagt ist.

 

Informieren Sie sich selbst über die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle für Radfahrer unter den nachfolgenden beiden Links:

https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/neue-stvo-tritt-kraft

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr