StVO-Novelle 2020
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
StVO-Novelle 2020
Am 28. April 2020 ist die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ziel war es besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer besser zu schützen.
Eine große Änderung ist beispielsweise, dass das kurzzeitige Halten von drei Minuten auf dem Fahrradschutzstreifen nun untersagt ist.
Informieren Sie sich selbst über die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle für Radfahrer unter den nachfolgenden beiden Links:
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/neue-stvo-tritt-kraft
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html