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Schuldnerberatung; Informationen
Hinweis: die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Schuldnerberatung ist die persönliche Beratung in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, die Folgen der Überschuldung zu beseitigen bzw. zu mildern. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation der Hilfesuchenden.
§ 17 Sozialgesetzbuch I; §§ 4, 6, 16 Sozialgesetzbuch II(für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende); §§ 8, 10, 11 Sozialgesetzbuch XII (für den Bereich der Sozialhilfe); § 25b Absatz 3 Bundesversorgungsgesetz(für den Bereich der Kriegsopferfürsorge)
Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen der Landratsämter, kreisfreien Städte, Zentrum Bayern Familie und Soziales Hauptfürsorgestelle, Schuldnerberatungsstellen bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: 21.12.2011
Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht. Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.
Ratsuchende müssen bereit sein,
alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offenzulegen,
den Empfehlungen des Schuldnerberaters Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten und
notfalls ihre Haushaltsführung zu ändern.
Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.
Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.
Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise wenn
dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,
das Konto des Öfteren überzogen ist,
erste Mahnungen von Gläubigern eingehen.
Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebots erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinausgezögert werden.
Bitte erkundigen Sie bei Ihrer Beratungsstelle, welche Formulare Sie benötigen.
Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.