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Fachberatung Kinderschutz
(IseF-Beratung /Beratung nach §8a und b SGB VIII/Gefährdungsabschätzung bei möglicher Kindeswohlgefährdung)


Die Fachberatung Kinderschutz richtet sich an alle Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Sie gibt Handlungssicherheit und Orientierung, wenn Sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten oder bspw. Beobachtungen gemacht haben, die ein „ungutes Bauchgefühl“ auslösen. Unsere „Insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)“ sind geschulte Berater*innen, die anhand eines strukturierten Vorgehens gemeinsam mit Ihnen die Situation einschätzen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten. Der Datenschutz des betroffenen Kindes/der Familie bleibt dabei zu jedem Zeitpunkt gewahrt, die Beratung erfolgt in anonymisierter Form. Es handelt sich um ein unabhängiges, kostenfreies und vertrauliches Angebot.

Die Beratung richtet sich an:

  • Fachkräfte im sozialen und pädagogischen Bereich (z.B. Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen)
  • Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegebereich
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Fachkräfte im Pflegebereich
  • Psychotherapeut*innen
  • Betreuungspersonen in der Kindertagespflege und weiteren Betreuungsverhältnissen (z.B. Tagesmütter und -väter, Hausaufgabenpat*innen)
  • Schulbusfahrer*innen
  • Ärzt*innen

Möchten Sie eine Fachberatung zum Kinderschutz in Anspruch nehmen? Bitte füllen Sie unseren Anfragebogen aus und senden Sie ihn an isef@lra-starnberg.de. Sie erhalten spätestens am nächsten Werktag eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage.

Für Fragen zum Vorgehen, Informationen zum Thema Kinderschutz und Gewährleistung des Schutzauftrages stehen wir Ihnen Montag bis Mittwoch telefonisch zwischen 9 und 16 Uhr unter 08151-148 77827 zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich in Fällen mit dringedem Handlungsbedarf direkt oder über unseren Bürgerservice unter 08151-148 77148 an die zuständige Fachkraft des Jugendamtes.

Die Beratungen werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen realisiert. Die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft dient als Unterstützung, im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung das Risiko einzuschätzen und adäquate Schritte zu planen. Das Angebot ist nicht vorgesehen, um im direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen tätig zu werden. Benötigt das betroffene Kind/die betroffene Familie unmittelbare Hilfe/vermuten Sie eine drohende Gefährdung, wenden Sie sich bitte umgehend an die Teams „Hilfen zur Erziehung“.


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Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
08151 148-11535
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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