Fachberatung Kinderschutz
Die Fachberatung Kinderschutz richtet sich an alle Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Sie gibt Handlungssicherheit und Orientierung, wenn Sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten oder bspw. Beobachtungen gemacht haben, die ein „ungutes Bauchgefühl“ auslösen. Unsere „Insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)“ sind geschulte Berater*innen, die anhand eines strukturierten Vorgehens gemeinsam mit Ihnen die Situation einschätzen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten. Der Datenschutz des betroffenen Kindes/der Familie bleibt dabei zu jedem Zeitpunkt gewahrt, die Beratung erfolgt in anonymisierter Form. Es handelt sich um ein unabhängiges, kostenfreies und vertrauliches Angebot.
Die Beratung richtet sich an:
- Fachkräfte im sozialen und pädagogischen Bereich (z.B. Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen)
- Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegebereich
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Fachkräfte im Pflegebereich
- Psychotherapeut*innen
- Betreuungspersonen in der Kindertagespflege und weiteren Betreuungsverhältnissen (z.B. Tagesmütter und -väter, Hausaufgabenpat*innen)
- Schulbusfahrer*innen
- Ärzt*innen
Möchten Sie eine Fachberatung zum Kinderschutz in Anspruch nehmen?
Anmeldung für eine IseF-Beratung
Alternativ können Sie unseren Anmeldebogen ausfüllen und ihn an isef@lra-starnberg.de senden. Sie erhalten spätestens am nächsten Werktag eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Die Beratungen werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen realisiert. Die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft dient als Unterstützung bei der Risikoeinschätzung der vermuteten Kindeswohlgefährdung und der Planung adäquater weiterer Schritte.
Für Fragen zum Vorgehen, Informationen zum Thema Kinderschutz und Gewährleistung des Schutzauftrages stehen wir Ihnen gerne telefonisch Montag bis Mittwoch von 9 bis 16 Uhr und Donnerstag bis Freitag von 09:30 bis 13:30 Uhr unter 08151-148 77827 zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich in Fällen mit dringendem Handlungsbedarf direkt oder über unseren Bürgerservice unter 08151-148 77148 an die zuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Diensts (ASD) des Jugendamtes Starnberg. Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII melden? Dann füllen Sie bitte den Meldungsbogen §8a aus und senden Sie ihn per Mail an den ASD unter fachbereich23@LRA-starnberg.de.
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- Format: Online-Formular
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