Unsere Verwaltungsdienstleistungen » von A bis Z
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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77392
Fax: 08151 148-11392
Zimmer: OG.111
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Pressesprecher
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11260
Zimmer: OG.105
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11250
E-Mail: presse@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1
Zimmer: OG.108
Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrungen bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen.
Personen, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.
Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.
Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung formlos bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen. Dabei sind die kommunalen Verdienste und die zurückgelegten Zeiten darzustellen. Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.
Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunale Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.
Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Stand: 10.02.2020
Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung formlos bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen. Dabei sind die kommunalen Verdienste und die zurückgelegten Zeiten darzustellen.
Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.