Unsere Verwaltungsdienstleistungen » von A bis Z
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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77392
Fax: 08151 148-11392
Zimmer: OG.111
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Pressesprecher
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11260
Zimmer: OG.105
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11250
E-Mail: presse@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1
Zimmer: OG.108
Die Landkreise können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Ehemaligen Landräten/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Stand: 10.02.2020