Checkliste Pflegefall
Sie sind nicht allein - wir helfen Ihnen weiter!
Eine Initiative der
Was tun, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt?
Ein Pflegefall kommt oft unerwartet – und viele Fragen müssen schnell geklärt werden: Was ist jetzt zu tun? Wer hilft? Wo fange ich an?
Sie sind damit nicht allein. Im Landkreis Starnberg gibt es ein dichtes Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Der Pflegestützpunkt Starnberg ist dabei Ihre zentrale Anlaufstelle. Hier erhalten Sie eine neutrale, unabhängige und kostenfreie Beratung sowie Orientierung im Pflegesystem.
Die folgenden Hinweise geben Ihnen Orientierung und helfen Ihnen, schnell die richtigen Ansprechpartner und Unterstützungsangebote zu finden.
Ihre erste Anlaufstelle zum Thema Pflege
Der Pflegestützpunkt Starnberg ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg
Moosstraße 18b
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77733
Hier erhalten Sie eine neutrale, unabhängige und kostenfreie Beratung – ganz gleich, ob es um erste Orientierung, konkrete Unterstützungsangebote oder die Organisation der Pflege geht.
Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, Ihre individuelle Situation einzuordnen, Ansprüche zu klären und die nächsten Schritte zu planen.
👉 Unser Tipp: Nehmen Sie möglichst früh Kontakt auf – so lassen sich viele Fragen schneller klären und passende Hilfen rechtzeitig organisieren.
Erste Schritte im Pflegefall
Wenn ein Pflegefall eintritt, sollten zunächst einige wichtige Schritte eingeleitet werden:
• Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (auch als Eilantrag möglich)
• Beratung beim Pflegestützpunkt vereinbaren
• Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht prüfen
• Kurzzeitpflege organisieren (z. B. über den Sozialdienst im Krankenhaus)
👉 Wichtig: Je früher Sie aktiv werden, desto schneller erhalten Sie Unterstützung
Wenn sich Ihre Angehörige / Ihr Angehöriger im Krankenhaus befindet
Befindet sich Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger im Krankenhaus, wenden Sie sich frühzeitig an den Sozialdienst.
Dieser unterstützt Sie unter anderem bei:
• der Beantragung eines Pflegegrades (Eilantrag)
• der Organisation von Hilfsmitteln
• der Suche nach einer Kurzzeitpflege
• der Planung von Anschlussmaßnahmen (z. B. Rehabilitation)
👉 Wichtig: Sprechen Sie mit den behandelnden Ärzten, denn deren Empfehlungen sind wichtig für die weiteren Schritte.
Melden Sie sich umgehend beim Sozialdienst mit der Bitte um Unterstützung, denn nach der Krankenhausentlassung wird der Sozialdienst nicht mehr tätig.
Benötigte Informationen für den ersten Beratungskontakt
Damit Sie im Beratungsgespräch schnell und gezielt Unterstützung erhalten, ist es hilfreich, einige Informationen bereitzuhalten:
• Um wen geht es?
• Wie ist die Person versichert?
• Wie ist die aktuelle Pflegesituation?
• Welcher Unterstützungsbedarf besteht?
• Wurde bereits ein Pflegegrad beantragt oder ist ein Pflegegrad vorhanden?
• Gibt es eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
👉 Erklärung: Diese Angaben helfen, Ihre Situation besser einzuordnen und passende Lösungen zu finden.
Pflege zu Hause organisieren
Die Pflege zu Hause kann durch verschiedene Angebote unterstützt werden:
• Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung organisieren
• Tagespflege, Besuchsdienste oder Nachbarschaftshilfe einbinden
• Hausarzt und Apotheke einbeziehen
• Hilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegebett, Hausnotruf) beschaffen
• Medikamentenplan erstellen lassen
• Essen auf Rädern organisieren
• Wohnraumanpassung prüfen (Beratung möglich)
• Notfallmappe prüfen oder neu anlegen
👉 Hinweis: Für viele Hilfsmittel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Versorgung erfolgt in der Regel über ein Sanitätshaus.
Umzug in ein Pflegeheim
Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden:
• Platzanfrage bei Pflegeheimen stellen
• ärztlichen Bericht einholen
• Krankentransport organisieren
• ggf. „Hilfe zur Pflege“ beantragen
👉 Wichtig: Lassen Sie sich hierzu frühzeitig beraten – die Suche nach einem geeigneten Platz kann Zeit in Anspruch nehmen.
Finanzielle Leistungen und Anträge
Über die Leistungen der Pflegekasse und der Krankenkasse informiert Sie der Pflegestützpunkt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin.
Je nach Situation können verschiedene weitere finanzielle Leistungen beantragt werden:
• Pflegeunterstützungsgeld (bei kurzfristiger Freistellung von der Arbeit)
• Bayerisches Landespflegegeld (ab Pflegegrad 2)
• Schwerbehindertenausweis
• Hilfe zur Pflege (über den Bezirk Oberbayern, wenn die Leistungen der Pflegekasse und eigene Mittel nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren).
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Für den Fall einer plötzlichen Pflegesituation ist es wichtig zu wissen, ob eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt.
Ausführliche Informationen und Vorlagen erhalten Sie über das Download-Portal des Bundesministeriums der Justiz. Die Unterlagen können online heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden.
👉 Wichtig: Klären Sie frühzeitig, ob entsprechende Dokumente vorhanden sind und wo sie im Notfall auffindbar sind.
Wo Sie weitere Unterstützung erhalten
Neben dem Pflegestützpunkt gibt es weitere Fachstellen, die Sie je nach Situation gezielt unterstützen können:
• Fachstelle für pflegende Angehörige
• Wohnraumberatung
• Betreuungsstelle im Landratsamt Starnberg
• Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
• Bezirk Oberbayern – Hilfe zur Pflege
• ZBFS Bayern – Schwerbehinderung
• IKS-Angehörigenberatung Demenz
• Compass Private Pflegeberatung
Zu den genannten Fachstellen erhalten Sie auf den jeweiligen Internetseiten weitere Informationen und Kontaktdaten. Der Pflegestützpunkt unterstützt Sie gerne dabei, die passenden Ansprechpartner für Ihre Situation zu finden.
👉 Tipp: Nutzen Sie diese Angebote insbesondere bei speziellen Fragestellungen, z. B. zu Demenz, Wohnraumanpassung oder finanziellen Hilfen.
Wichtige Hinweise für berufstätige Angehörige
Wenn Sie berufstätig sind und plötzlich eine Pflegesituation organisieren müssen, sollten Sie sich frühzeitig an folgende Stellen wenden:
• Ihren Arbeitgeber wegen einer kurzfristigen Freistellung von der Arbeit (bis zu 10 Tage)
• die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld
• den Hausarzt zur Ausstellung eines erforderlichen Attests
👉 Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wege-zur-pflege.de/
Zögern Sie nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Je früher Sie sich beraten lassen, desto leichter lassen sich passende Lösungen finden.
Moosstr. 18b, 3. Stock
82319 Starnberg
barrierefreier Zugang
Telefon: 08151 148-77733
Servicezeiten:
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
| Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
| Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |