Sozialbericht
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Der Sozialbericht des Fachbereichs Sozialwesen und des Jobcenters Landkreis Starnberg wertet statistische Daten aus, um die soziale Situation im Landkreis Starnberg darzustellen.
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PDF-Format (1,3 MB)
Der Sozialbericht gliedert sich in folgende Kapitel:
- Datengrundlage und allgemeine Erläuterungen (z.B. Armutsbekämpfung)
- Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Arbeitslosigkeit
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (AGAS)
- Betreuungsstelle
- Hilfen nach § 22 Absatz 5 SGB II und § 34 SGB XII (Übernahme von Miet- und Energieschulden)
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Heimaufsicht
- Fachstelle für Senioren