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Quagga-Muschel



FAQ zur Quagga-Muschel

1. Was ist die Quagga-Muschel?

Die Quagga-Muschel ist eine gebietsfremde Muschelart. Sie breitet sich in Gewässern oft unbemerkt aus und kann Seen dauerhaft verändern. Sie filtert große Mengen Plankton aus dem Wasser. Dadurch kann das Wasser zwar klarer erscheinen, gleichzeitig fehlt vielen heimischen Arten eine wichtige Nahrungsgrundlage für das weitere Überleben.

Ein einmal befallener See lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand praktisch nicht mehr vollständig von der Quagga-Muschel befreien. Deshalb ist Vorbeugung besonders wichtig.

2. In welchen Seen im Landkreis Starnberg wurde die Quagga-Muschel bereits nachgewiesen?

Im Landkreis beziehungsweise in der Region wurde die Quagga-Muschel 2025 im Starnberger See und im Ammersee nachgewiesen.

Für den Starnberger See liegt ein gesicherter Nachweis vor. Im Ammersee wurden e-DNA-Proben genommen; das Signal war deutlich positiv.

Der Pilsensee und der Wörthsee sind derzeit nach den vorliegenden Informationen noch nicht betroffen.

3. Wie stark ist der Befall im Starnberger See und Ammersee?

Das genaue Ausmaß des Befalls ist derzeit noch unklar.

Im Starnberger See dürfte sich die Quagga-Muschel nach aktuellem Kenntnisstand noch im Anfangsstadium der Ausbreitung befinden. Für den Ammersee liegt ein deutlich positives e-DNA-Signal vor. Weitere Aussagen zum Umfang des Befalls sind derzeit nicht möglich.

4. Gibt es bereits erkennbare negative Auswirkungen auf Starnberger See und Ammersee?

Derzeit sind der Unteren Naturschutzbehörde keine konkreten negativen Auswirkungen bekannt.

Grundsätzlich ist jedoch bekannt, dass die Quagga-Muschel Seen ökologisch deutlich verändern kann. Sie kann Nahrungsgrundlagen entziehen, Lebensräume verändern und technische Anlagen sowie Uferbereiche besiedeln.

5. Warum ist die Quagga-Muschel problematisch?

Die Quagga-Muschel kann sich massenhaft vermehren und Böden, Steine, Boote, Stege und technische Anlagen besiedeln.

Nach dem Absterben können ihre Schalen in scharfkantige Fragmente zerfallen. Uferbereiche können dadurch unter Umständen nur noch mit festem Schuhwerk gefahrlos betreten werden.

Zudem filtert die Muschel große Mengen Plankton aus dem Wasser. Dadurch verändert sich das ökologische Gleichgewicht des Sees. Viele Tiere verlieren damit ihre Nahrungsgrundlage und können langfristig in den Gewässern aussterben.

6. Wie wird die Quagga-Muschel übertragen?

Die Larven der Quagga-Muschel sind mit bloßem Auge nicht sichtbar. Sie treiben frei im Wasser und können über feuchte Ausrüstung oder Restwasser von einem Gewässer in ein anderes verschleppt werden.

Eine Übertragung ist insbesondere möglich über:

  • Boote und Bootstrailer
  • Stand-up-Paddle-Boards
  • Schwimm- und Tauchausrüstung
  • Neoprenanzüge, Schuhe, Handschuhe und Hauben
  • Angel- und Wassersportausrüstung
  • Restwasser in Hohlräumen, Booten oder Ausrüstungsteilen

An Oberflächen können Larven bis zu fünf Tage überdauern. In Restwasser können sie auch deutlich länger überleben.

7. Können sich Larven auch über Badeanzug oder Badehose weiterverbreiten?

Ganz ausschließen lässt sich das nicht. Deshalb empfehlen wir die Anwendung der KLAR-Regeln grundsätzlich bei allen Gegenständen und Sachen, die mit Seewasser in Berührung gekommen sind.

Bei Badebekleidung ist das Risiko nach Einschätzung der Fachleute geringer als bei Booten, SUPs, Neoprenausrüstung oder Gegenständen mit Hohlräumen. Wichtig ist aber auch hier: gründlich ausspülen und vollständig trocknen lassen.

8. Was bedeuten die KLAR-Regeln?

Die KLAR-Regeln sind einfache Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung invasiver Arten zu verhindern:

K – Kontrollieren
War die Ausrüstung in den letzten fünf Tagen in einem anderen Gewässer? Wenn ja, sind Maßnahmen notwendig.

L – Leeren
Restwasser vollständig entfernen – aus allen Teilen, Hohlräumen, Booten, Behältern und Ausrüstungsgegenständen. Restwasser darf nicht in den See abgelassen werden.

A – Abspülen
Wenn möglich, die Ausrüstung zu Hause mit klarem heißem Wasser reinigen und anschließend mit einem Tuch abtrocknen.

R – Ruhen lassen
Die Ausrüstung mindestens fünf Tage vollständig trocknen lassen. Danach ist sie wieder bedenkenlos nutzbar.

9. Wann gelten die KLAR-Regeln?

Die Klar Regel gilt das ganze Jahr über, da sich die Quagga-Muschel auch im Winter bei kalten Temperaturen fortpflanzen kann können ihre Larven das ganze Jahr über im Wasser treiben. An der Oberfläche tötet Frost die Larven jedoch ab.

10. Gelten die KLAR-Regeln auch für Seen, in denen die Quagga-Muschel bereits nachgewiesen wurde?

Ja. Die KLAR-Regeln helfen nicht nur gegen die Quagga-Muschel, sondern grundsätzlich gegen die Verbreitung invasiver Arten.

Auch wenn ein Gewässer bereits betroffen ist, kann durch konsequentes Reinigen, Leeren und Trocknen verhindert werden, dass weitere invasive Arten verbreitet oder andere Gewässer zusätzlich belastet werden.

11. Was soll ich tun, wenn ich mit meinem Boot, SUP oder meiner Ausrüstung vorher in einem anderen See war?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Ausrüstung in den letzten fünf Tagen in einem anderen Gewässer genutzt wurde.

Wenn ja, empfehlen wir:

  1. Ausrüstung kontrollieren
  2. Restwasser vollständig entfernen
  3. Ausrüstung gründlich reinigen
  4. Ausrüstung mindestens fünf Tage vollständig trocknen lassen
  5. Falls Trocknung oder Reinigung nicht möglich ist: Desinfektion mit geeigneten Desinfektionstüchern auf Wasserstoffperoxid-Basis

12. Wann sollen die Desinfektionstücher verwendet werden?

Die Desinfektionstücher sind als zusätzliche Maßnahme gedacht, wenn eine vollständige Trocknung oder ein gründliches Abspülen nicht möglich ist.

Sie enthalten Wasserstoffperoxid als Wirkstoff. Wichtig ist, dass alle mit Wasser in Kontakt gekommenen Flächen vollständig benetzt werden. Die Anwendung ersetzt nicht das Entfernen von Restwasser.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Tüchern und prüfen Sie bei empfindlichen Materialien die Materialverträglichkeit.

13. Muss ich die Desinfektionstücher verwenden?

Die bisherige Aufklärungskampagne beruht auf Freiwilligkeit.

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt die Anwendung der KLAR-Regeln und gegebenenfalls die Nutzung der Desinfektionstücher, um die Einschleppung und Weiterverbreitung invasiver Arten zu verhindern.

14. Wie reinige ich einen Neoprenanzug richtig?

Ein Neoprenanzug sollte nach Kontakt mit Seewasser gründlich mit klarem Wasser ausgespült und anschließend vollständig getrocknet werden.

Wichtig sind besonders:

  • Innen- und Außenseite ausspülen
  • Reißverschlüsse, Manschetten und Falten beachten
  • Schuhe, Handschuhe und Hauben mitreinigen
  • Ausrüstung luftig und vollständig trocknen lassen
  • mindestens fünf Tage Trocknungszeit einhalten

Heißes Wasser kann biologisch wirksam sein, kann aber Neopren beschädigen. Daher sollte bei Neopren besonders auf vollständiges Trocknen geachtet werden.

Alternativ können Hygienewaschmittel für Neopren aus dem Fachhandel angewendet werden.

15. Was gilt für Boote und Trailer bei Veranstaltungen am Wörthsee und Pilsensee?

Für Veranstaltungen kann vorgegeben werden, dass Wasserfahrzeuge einschließlich Beiboote sowie Trailer, die zuvor in einem anderen Gewässer genutzt wurden, vor dem Einbringen in den See ordnungsgemäß gereinigt werden müssen.

Die Reinigung kann insbesondere erfolgen durch:

  • thermische Reinigung mit geeignetem Hochdruckreiniger und warmem/heißem Wasser (45°C für 10 sec. Oder 60°C für 5 sec)
  • oder Desinfektion mit einer 3-prozentigen Wasserstoffperoxid-Lösung mit ausreichender Einwirkzeit

Ausgenommen können Boote sein, die nachweislich mindestens fünf Tage trocken an Land gelagert wurden und bei denen sich kein Restwasser in Rumpf oder Hohlräumen befindet. Boote die ausschließlich im selben Gewässer verwendet werden bergen keine Gefahr der Übertragung der Muschel.

16. Warum reichen bloßes Anschauen oder Absuchen nicht aus?

Die Larven der Quagga-Muschel sind mit bloßem Auge nicht sichtbar. Auch wenn eine Ausrüstung sauber aussieht, kann sie Larven oder Restwasser enthalten.

Deshalb sind die Schritte Leeren, Reinigen und Trocknen (und ggf. Desinfizieren) so wichtig.

17. Soll ich mögliche Quagga-Muschelfunde melden?

Nach derzeitiger Einschätzung ist eine Meldung einzelner Verdachtsfunde durch Laien nicht erforderlich.

Die Quagga-Muschel ist für Laien schwer von der bereits weit verbreiteten Zebra-Muschel zu unterscheiden. Künftige Untersuchungen und Beprobungen erfolgen durch Fachleute. Das ist die effizienteste Form des Monitorings.

18. Warum stehen Hinweisschilder an Pilsensee und Wörthsee?

Pilsensee und Wörthsee sind derzeit noch nicht betroffen. Deshalb ist es besonders wichtig, eine Einschleppung zu verhindern.

Die Hinweisschilder sollen Badegäste, Wassersportlerinnen und Wassersportler sowie Veranstalter sensibilisieren und über einfache Schutzmaßnahmen informieren.

19. Wie viele Hinweisschilder wurden aufgestellt?

Insgesamt wurden an 22 Orten Infotafeln angebracht. Je nach Größe des Seezugangs wurden auch mehrere Tafeln an einem Badeort aufgestellt. Teilweise wurden die Tafeln auch im Bereich von Campingplätzen angebracht.

20. Können Pilsensee und Wörthsee dauerhaft geschützt werden?

Eine vollständige Sicherheit gibt es nicht. Durch konsequente Vorsichtsmaßnahmen kann das Risiko einer Einschleppung aber deutlich reduziert werden.

Besonders wichtig ist, dass Boote, SUPs, Angelgeräte, Neoprenausrüstung und sonstige Wassersportausrüstung nicht ohne Reinung bzw. Trocknung von einem Gewässer in ein anderes verbracht werden.

21. Was ist die wichtigste Regel für Bürgerinnen und Bürger?

Alles, was mit Seewasser in Kontakt gekommen ist, sollte vor der Nutzung in einem anderen Gewässer:

kontrolliert, geleert, abgespült und mindestens fünf Tage vollständig getrocknet werden.

Damit helfen alle mit, Pilsensee, Wörthsee und andere Gewässer vor der Einschleppung invasiver Arten zu schützen.

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