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Bekanntmachungen

Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.

Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt


Öffentliche Zustellung an Frau Kathrin Haupt

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung -
341.1

Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Kathrin Haupt, geboren am 07.05.1970, zur Zustellung eines Gewerbeuntersagungsbescheids zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Frau Kathrin Haupt unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Gewerbeuntersagungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, während der allgemeinen Servicezeiten im Büro EG.171 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Sternkopf

Ausgehängt am:                            15.06.2026

Abgenommen am:

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
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