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Bekanntmachungen

Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.

Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt


Öffentliche Zustellung an Herrn Talha Mohammad

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.4-14988

Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Talha Mohammad zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Mohammad unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).


Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Schröfele

Ausgehängt am: 19.05.2026

Abgenommen am:



Öffentliche Zustellung an Herrn Wisdom Akanimoh Ituen

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.4-15321


Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Wisdom Akanimoh Ituen zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Ituen unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.


Ausgehängt am: 13.05.2026


Abgenommen am:

Öffentliche Zustellung an Herrn Mahmood Zahid

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-14861

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Mahmood Zahid zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Zahid unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Dieses Schreiben wurde maschinell und ist ohne Unterschrift gültig.

Rehm

Ausgehängt am:                            13.05.2026

Abgenommen am:

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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