Bekanntmachungen
Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.
Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt.
Öffentliche Zustellung an Frau Kathrin Haupt
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung -
341.1
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Kathrin Haupt, geboren am 07.05.1970, zur Zustellung eines Gewerbeuntersagungsbescheids zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Frau Kathrin Haupt unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Gewerbeuntersagungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, während der allgemeinen Servicezeiten im Büro EG.171 eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Sternkopf
Ausgehängt am: 15.06.2026
Abgenommen am: