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AFID wird von AFIR abgelöst: Neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Im Juli 2023 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verabschiedet. Sie wird ab dem 13.04.2024 vollumfänglich gelten.

Die AFIR wird die bisherige Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) aus dem Jahr 2014 ablösen, die in Deutschland mit der Ladesäulenverordnung umgesetzt wurde.

Hauptziel der Verordnung ist es, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU zu beschleunigen und zu vereinheitlichen. Mittels dieser Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2025 eine Million Ladestationen errichtet werden. Für das Jahr 2030 sind 3,5 Millionen Ladesäulen anvisiert, für 2040 11,4 Millionen und für das Jahr 2050 16,3 Millionen.

Die AFIR enthält zudem Bestimmungen zur Gewährleistung der Benutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur. Die Nutzung soll für VerbraucherInnen so einfach wie möglich sein. Sie regelt unter anderem Zahlungsoptionen, Preistransparenz und Verbraucherinformationen sowie intelligentes Aufladen.

Darüber hinaus enthält die AFIR zahlreiche neue, wichtige Vorgaben für die Betreibenden und Nutzenden der Infrastruktureinrichtungen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Rat verabschiedet neuen Rechtsakt für mehr Ladestationen und Tankstellen in ganz Europa - Consilium

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