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Leitbild einer nachhaltigen Sozialpolitik im Landkreis Starnberg



Angesichts der immer komplexer werdenden Problemlagen und Herausforderungen muss eine Steuerung kommunaler Sozialpolitik nachhaltig ausgerichtet sein.
(Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH zum Inhalt "Steuerung nachhaltiger kommunaler Sozialpolitik", KGSt-Bericht 16,1)

Der politische Auftrag

In seiner Sitzung am 05.07.2023 hat der Sozialausschuss des Kreistags des Landkreises Starnberg die Stabsfunktion 2.1 Integrierte Sozialplanung (Geschäftsbereich 2 – Kommunale und Soziale Angelegenheiten) mit der Projektplanung der Entwicklung eines Leitbildes nachhaltiger kommunaler Sozialpolitik des Landkreises Starnberg beauftragt.

Wozu benötigt der Landkreis Starnberg ein sozialpolitisches Leitbild?

Sozialpolitische Leitbilder

präsentieren Idealvorstellungen (…von der zukünftigen Gestalt der Gesellschaft…) und beeinflussen nicht nur das Denken über Sozialpolitik, sondern auch ihre praktische Umsetzung

(Zitat aus: Aktuelle sozialpolitische Leitbilder)


Die demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft stellen eine der große Herausforderung für die nächsten 20 Jahre dar. Der Landkreis Starnberg ist davon in besonderem Maß betroffen (siehe dazu auch Integrierte Sozialplanung). Gemäß den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik wird sich beispielsweise der Anstieg des Durchschnittsalters  im Landkreis Starnberg im Vergleich zu Oberbayern bzw. Bayern bis 2041 wie folgt vollziehen:

Landkreis Starnberg im Vergleich
© Bayerisches Landesamt für Statistik 

Wer es genauer wissen möchte:

Demographisches Profil für die Region München (PDF) 

Demographisches Profil für den Landkreis Starnberg (PDF)

Die Kreispolitik und die Kreisverwaltung müssen und wollen darauf in Rahmen ihrer Verantwortung für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft vorausschauend reagieren. Dieses Leitbild für eine nachhaltige Sozialpolitik im Landkreis Starnberg ist somit ein vom Kreistag erstelltes und schriftlich fixiertes Handlungsprogramm, das öffentlich und nachvollziehbar die künftigen Zielsetzungen für den wichtigen politischen Handlungsbereich des sozialen Miteinanders festlegen.

Es wird dadurch zur Richtschnur für das Handeln von Verwaltung und Politik des Landkreises Starnberg bei der Erfüllung seiner Aufgaben im eigenen und übertragenem Wirkungskreis. Es lenkt die Nutzung von Handlungsspielräumen (Ermessen) beim Vollzug staatlicher Aufgaben und soll gleichzeitig einen motivierenden Effekt auf alle Akteure haben. Darüber hinaus soll mittels eines Leitbilds eine bestimmte, positive Außenwirkung für die Kommune erzielt werden.

Das Leitbild einer nachhaltigen Sozialpolitik ist ein vom Kreistag erstelltes und schriftlich fixiertes Handlungsprogramm mit groben strategischen Zielsetzungen. Oftmals werden zusätzlich auch die Verwaltungsmitarbeiter und Einwohner der betreffenden Kommune bei der Erstellung des Leitbilds (aktiv) eingebunden. Das kann z.B. im Rahmen von Workshops, Stadtteilgesprächen, Bürgerforen etc. geschehen.


Prämissen für den Leitbildprozess

✓ Ziele des Leitbildes müssen durch den Landkreis Starnberg selbst beeinflussbar sein (Art 28 Abs. 2 GG - alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; eigener Wirkungskreis)

✓ Das Leitbild soll

    • sich an politisch konsensfähigen Themen ausrichten,
    • Fairness, Chancengleichheit und Teilhabemöglichkeiten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Alter gewährleisten und
    • Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen sicherstellen.

✓ Die Ziele des Leitbildes müssen nachhaltig sein.

✓ Die Finanzierbarkeit der Zielerreichung muss auch langfristig gegeben sein.

✓ Die Unterstützung bürgerschaftliches Engagement ist in die Ziele des Leitbildes mit einzubeziehen.

✓ Partizipation und Mitbestimmung der Bevölkerung sind bei der Leitbilderstellung zu ermöglichen.

✓ Die sich aus dem Leitbild ergeben Aufgaben sind entsprechend ihrer Priorität festzulegen und von der Kreisverwaltung umzusetzen.

✓ Effizienzsteigerung bei der Aufgabenwahrnehmung sind anzustreben.

Zuständige Stelle

Integrierte Sozialplanung
Stabsfunktion 2.1

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77726
08151 148-11726
sozialplanung@LRA-starnberg.de
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF2_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
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