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Genehmigung der Beibehaltung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Sie in der Regel Ihre deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Wollen Sie aber Ihre deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten", müssen Sie eine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).

Den Antrag für die Ausstellung der Beibehaltungsurkunde finden Sie unter: Anträge der Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)

Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

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