Seiteninhalt

Informationen zum Pfeifferschem Drüsenfieber




Die Infektionserkrankung verläuft in den meisten Fällen harmlos und betrifft hauptsächlich Kinder unter 10 Jahren.


Was verursacht die Erkrankung?

Pfeiffersches Drüsenfieber (oder infektiöse Mononukleose) ist eine ansteckende Krankheit, die durch eine Infektion mit Epstein-Barr-Virus (EBV) ausgelöst wird. Über 90 Prozent aller Erwachsenen tragen das Virus in sich.

Welche Symptome können auftreten?

Die Symptome sind oft unspezifisch und ähneln denen einer Erkältung. Bei Kleinkindern verläuft die Infektion oft asymptomatisch. Im späteren Lebensalter zeigt sich häufig das typische Krankheitsbild mit leichtem Fieber, geschwollenen Lymphknoten, starker Müdigkeit, entzündeten Mandeln und einer vergrößerte Milz. In der Regel klingt die Infektion nach wenigen Wochen ab. Bei manchen Personen können aber noch für längere Zeit Müdigkeit und Erschöpfung bestehen bleiben. 

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch hauptsächlich durch Speichelkontakt, zum Beispiel beim Küssen („kissing disease“) oder durch gemeinsame Trinkgefäße.

Ansteckungsfähigkeit: Noch Wochen nach Abklingen der Symptome kann der Speichel noch infektiös sein. Da der Erreger lebenslang im Körper verbleibt und von Zeit zu Zeit aktiviert werden kann, ist damit eine erneute Weiterverbreitung der Viren möglich.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankeit?

Die Inkubationszeit beträgt 4 - 8 Wochen.

Welche Therapien gibt es?

Es erfolgt eine rein symptomatische Therapie mit Ruhe, viel Schlaf und wenig körperlicher Anstrengung.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Allgemeine Hygienemaßnahmen und Händehygiene sind wichtig.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Es besteht keine Meldepflicht.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Erkrankte sollten erst dann wieder zur Arbeit oder in Gemeinschaftseinrichtungen gehen, wenn die Beschwerden abgeklungen sind.

Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen,

  • wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Für Kontaktpersonen gelten keine besonderen Maßnahmen.

 zum Meldeformular

Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen. 

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Impfung ist nicht verfügbar.

Kann man mehrmals erkranken?

Da der Erreger lebenslang im menschlichen Körper verbleibt, kann er von Zeit zu Zeit reaktiviert werden, jedoch meist ohne Symptome zu verursachen. Nur bei eingeschränkter Immunfunktion kann die Reaktivierung relevant sein.

Was ist sonst noch wichtig?

Kontaktsportarten und Kraft- und Kampfsport sollten für einige Zeit nach der Infektion vermieden werden, da die Gefahr eines Risses der häufig vergrößerten Milz besteht.

 Alle Informationen als PDF

 zum Meldeformular für
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34

Zuständige Stelle

Infektions- und Umwelthygiene
Team 321

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/321

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr