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Presseinformation vom 04.01.2022:

Sportlerehrung 2020/2021

Vorschläge können bis 31. Januar eingereicht werden


Pandemiebedingt musste die Sportlerehrung 2020 und auch 2021 leider ausfallen. Das soll nun 2022 nachgeholt werden, weil es dem Landkreis Starnberg ein besonderes Anliegen ist, seine erfolgreichen Sportler für ihre Erfolge gebührend zu ehren. Vorschläge für Ehrungen können bis 31. Januar an das Landratsamt Starnberg, Fachbereich Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg eingereicht werden. Das online-Formular „Ehrungsvorschlag“ kann unter www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Sport/Sportlerehrung abgerufen werden.

Geehrt werden Deutsche und Bayerische Meister, Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften sowie 1. bis 3. Plätze bei den Masters in verschiedenen Altersklassen. Auch sonstige herausragende und außergewöhnliche sportliche Leistungen können zur Sportlerehrung vorgeschlagen werden. Voraussetzung für die Sportlerehrung ist, dass die Sportler ihren Wohnsitz im Landkreis Starnberg haben oder der Verein, für den sie antreten, im Vereinsregister des Amtsgerichts Starnberg eingetragen ist. Meldungen und Vorschläge von Vereinen und Privatpersonen sollen die Privat-Adresse des Sportlers, seine Vereinszugehörigkeit, seinen sportlichen und persönlichen Steckbrief sowie die zu ehrende Höchstleistung enthalten. Die sportlichen Erfolge müssen in den Jahren 2020 und 2021 erfolgt sein.

Nach den jetzigen Planungen soll die Sportlerehrung am 22. März im Beccult in Pöcking stattfinden. Sollte der Termin pandemiebedingt nicht realisierbar sein, wird die Veranstaltung im Sommer stattfinden. Fragen rund um die Sportlerehrung beantwortet Sandra Schäffler unter 08151-148 77141 oder sport@lra-starnberg.de.

 



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Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
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