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Presseinformation vom 02.02.2022:

Überschwemmungsgebiet entlang des Lüßbachs - Vorläufige Sicherung möglicher Überschwemmungsflächen


Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre verpflichten, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Genau zu diesem Zweck muss auch das Überschwemmungsgebiet entlang des Lüßbachs nach Untersuchungen des Wasserwirtschatsamts vorläufig gesichert werden. Das muss das Landratsamt anordnen. Es zieht sich vom Rückhaltebecken Schwabbruck in der Gemeinden Münsing, über Berg bis hin zur Würm im Starnberger Ortsteil Percha. Für die betroffenen Flächen hat diese Ausweisung umfangreiche Einschränkungen in der Bebaubarkeit zur Folge. Die entsprechende Bekanntmachung samt Karte ist im heutigen Amtsblatt des Landratsamtes veröffentlicht. Die damit verbundenen Regelungen gelten ab sofort.

Der Lüßbach ist nach dem Bayerischen Wassergesetz ein Risikogewässer. Um Gefahren kenntlich zu machen, sowie unbebaute Flächen als Rückhalteraum (sog. Retentionsraum) zu schützen und zu erhalten besteht die Pflicht, das Überschwemmungsgebiet zu ermitteln und anschließend rechtlich zu sichern. In bereits bebauten Gebieten sollen Schäden durch mögliche Hochwasser verringert bzw. vermieden werden und ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden. Um das zu gewährleisten hat das Wasserwirtschaftsamt die Flächen ermittelt, die im Falle eines 100-jährigen Hochwassers überschwemmt würden. Das Landratsamt hat das Überschwemmungsgebiet nun vorläufig gesichert.

Es handelt sich dabei nicht um eine Planung, sondern um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage. Um den Hochwasserschutz und vor allem den Erhalt des Retentionsraumes zu gewährleisten, sieht das Gesetz umfangreiche Einschränkungen in der Bebaubarkeit der Grundstücke vor. So ist die Ausweisung von neuem Bauland nur ausnahmsweise und unter festgelegten Ausnahmen möglich. Auch außerhalb von Bebauungsplänen ist das Bauen nur unter ganz bestimmten Ausnahmen möglich. Bei sämtlichen Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet wird somit künftig eine besondere Prüfung auf die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz erfolgen. Eine weitere Folge der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes ist auch die Verpflichtung, bereits vorhandene Anlagen die Heizöl verbrauchen entweder hochwassersicher nachzurüsten oder auszutauschen.

Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes erfolgt auf Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim. Im nächsten Schritt wird das Landratsamt das Gebiet nach Abschluss eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung noch durch Rechtsverordnung festsetzten.

Vorläufig gesicherte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden im Internet unter www.umweltatlas.bayern.de/naturgefahren für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten. 

 



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