Radverkehrsförderung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Südlich der Landeshauptstadt München gelegen, profitiert der Landkreis Starnberg von der wirtschaftlichen Stärke der Metropolregion München. Gleichzeitig steigt aber auch der Druck auf das Straßennetz durch den Kfz- und Lkw-Verkehr.
Der Landkreis Starnberg steht vor der Herausforderung, hier eine Entlastung herbeizuführen. Die Radverkehrsförderung ist dabei neben dem Ausbau des ÖPNV und der Förderung der Elektromobilität ein wichtiger Baustein. Radfahren hat viele Vorteile. Hier eine kleine Auswahl:
Mit dem Fahrrad ist man flexibel und selbstbestimmt unterwegs.
Radfahren ist gesund und hilft Stress abzubauen.
Das Fahrrad stößt keine Abgase aus, ist leise und sorgt damit für eine Steigerung der Lebensqualität.
Mit einer systematischen Förderung versucht der Landkreis Starnberg die Potenziale des Radverkehrs zu mobilisieren.