Seiteninhalt

Fahrradschutzstreifen

FahrradschutzstreifenFahrradschutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn getrennt und mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet. Autos dürfen auf den Schutzstreifen nicht kurzzeitig halten oder parken. In Ausnahmefällen können Fahrradschutzstreifen überfahren werden. Beispielsweise wenn sich zwei Lastwagen oder Busse begegnen. Grundsätzlich ist die Restfahrbahn aber so breit, dass sich zwei Autos ohne Probleme begegnen können.

Fahrradschutzstreifen bieten Sicherheit, weil Radfahrer auf den Schutzstreifen von Autofahrern besser wahrgenommen werden.

In Berg, Gauting, Herrsching, Krailling und Starnberg wurden Fahrradschutzstreifen innerorts bereits auf stark befahrenen Straßen markiert.

Eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu Fahrradschutzstreifen steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr