Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Hier erfahren Sie mehr.
Bei Berichtigung Ihrer Fahrzeugpapiere benötigen Sie:
Bei Adressänderung:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Berichtigter Personalausweis,/ oder Reisepass oder und Meldebescheinigung
-
Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht: und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Nachweis über die Hauptuntersuchung
Bei Namensänderung:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- Berichtigter Personalausweis, Reisepass oder Heiratsurkunde
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Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht: und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Nachweis über die Hauptuntersuchung
Bei technischer Änderung, sofern Eintragungspflicht besteht:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Technisches Gutachten (falls Änderung nicht im Fahrzeugbrief bzw. in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen ist)
-
Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht: und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Nachweis über die Hauptuntersuchung
Gebühr:
10,70 Euro
Wenn nach dem 01.10.2005 ein Umtausch der Fahrzeugdokumente notwendig wird, erhöht sich die Gebühr um 8.70 Euro.