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Kommunales Programm: Gemeinde Pöcking


Die Gemeinde Pöcking fördert private und gewerbliche Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen (keine Kfz) und die Errichtung von öffentlichen und privaten Ladestationen innerhalb der Gemeinde Pöcking.

» Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität in der Gemeinde Pöcking«

Ab 01.05.2023 wurden die Fördersätze aus den Richtlinien für das Energiesparförderprogramm der Gemeinde Pöcking für Wohngebäude und den Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Energiesparförderprogramm zur Förderung von Elektromobilität wie folgt  geändert:

  • Förderung für die private Ladestation (Wallbox) beträgt nun 250 Euro.
  • Die maximale Förderung pro Antragsteller und gefördertes Gebäude wird auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt. 
Weitere Details ergeben sich aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2023 der Gemeinde Pöcking

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Mobilitätsprojekte
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