E-Kennzeichen
Seit Montag 28. September 2015 sind die neuen E-Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge erhältlich. Auch bereits zugelassene E-Fahrzeuge können das neue Kennzeichen erhalten und umgekennzeichnet werden. Natürlich tragen auch die E-Dienstwägen des Landratsamtes bereits das neue Kennzeichen:
Voraussetzung dazu war das im Juni erlassene „Elektromobilitätsgesetz (EmoG)“.
Dadurch können nun von den Kommunen Sonderrechte eingeräumt werden, wie z.B. besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, verringerte oder erlassene Parkgebühren, Ausnahmen bei bestimmten Zufahrtsbeschränkungen (z.B. aus Schutz vor Lärm und Abgasen) oder die Möglichkeit Busspuren zu nutzen. E-STArt arbeitet derzeit an Vorschlägen für eine einheitliche Umsetzung im Landkreis Starnberg.
Zu den elektrisch betriebenen Fahrzeugen zählen reine Batterieelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge genauso wie von außen aufladbare Hybridautos.
Weitere Details dazu finden Sie hier.
Den ausführlichen Gesetzestext finden Sie hier.
Fragen zum neuen E-Kennzeichen beantwortet Ihnen gerne der BürgerService im Landratsamt Starnberg unter Telefon 08151 148-148.