Das Herz des neuen Tarifs im Überblick
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Ab dem 15.12.2019 wird alles einfacher und vieles günstiger für Sie. Überzeugen Sie sich selbst:
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1 | Vereinfachung
Nur noch 7 Zonen vereinfachen den Tarifdschungel. Zu den neuen MVV-Zonen zählen die Zone M und 6 Zonen in der Region.
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2 | Großzügige Zonenregelung
Die neuen Zonen sind großzügiger gestaltet. Viele Haltestellen gehören zu zwei Zonen. Dadurch vergrößert sich die Zone und verkleinert sich der Preis. Weiteres siehe: Das neue Tarifsystem.
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3 | Preise
Mit günstigeren Preisen und Ersparnissen bis über 30 % startet der neue Tarif. Besonders die Vielfahrer profitieren davon. Die vielen Haltestellen, die zu zwei Zonen gehören, sorgen weiter für günstigere Preise. Informieren Sie sich unter: mvv-muenchen.de/tarifreform
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4 | Streifenkarte / Kurzstrecken-Regelung
Der Preis der Streifenkarte und die Kurzstrecken-Regelung bleiben gleich. Außerhalb der Zone M können Sie mit 1 Streifen innerhalb einer Gemeinde fahren. Dies zählt immer als Kurzstrecke. Weitere Infos siehe unter Das neue Tarifsystem.
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5 | Streifenkarte U21
Für alle von 15 bis 20 Jahren gibt es nun eine extra Streifenkarte. Entwertet wird sie wie die reguläre Streifenkarte.
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6 | IsarCard65
Das neue Seniorenticket gilt jetzt ab dem 65. Lebensjahr ohne Sperrzeiten. Wer bereits eine IsarCard60 im Abo besitzt, kann diese wie bisher (mit Sperrzeiten) weiter nutzen.
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7 | Sozialticket
Das Sozialticket gilt nun verbundweit. Erstmals können auch Hilfeempfänger im Landkreis Starnberg dieses Ticket erwerben. Den dafür notwendigen Landkreis-Pass erhalten Sie auf Antrag beim Landratsamt Starnberg.