Nahverkehrsplan des Landkreises Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Der Nahverkehrsplan wurde am 31.3.2020 im Kreistag beschlossen und bildet die Leitlinie zur Fortentwicklung des ÖPNVs im Landkreis. Er wurde Mithilfe der Gemeinden in diesem Umfang entwickelt, und bildet die Basis für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Ausbau der Mobilität für unsere Landkreisbürger*innen.
Der NVP beinhaltet ein Haltestellenkataster für alle Gemeinden, in dem die Haltestellen nach A/B/C kategorisiert und nach 1/2/3 priorisiert wurden. Die Priorisierung bildet die Grundlage für die Gemeinden zum barrierefreien Ausbau und der Ausstattung der Haltestellen. Die Kategorisierung spiegelt die verkehrliche Bedeutung der Haltestelle wieder, die auf Basis von Frequenzen, Verknüpfungsfunktionen und Regionalität ermittelt wurden. C stellt hierbei eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung dar, B eine mittlerer und Kategorie A sind alle Haltestellen, die nicht unter B und C fallen.
Nachfolgend können Sie sich den Nahverkehrsplan und die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung herunterladen: