Renaturierung NSG-Wildmoos (Gilching)
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Renaturierungsplanung
Zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und zur Erhaltung der Biodiversität in unserem Landkreis sollen die hydrologischen Bedingungen für das Moor- und Naturschutzgebiet "Wildmoos" wieder optimiert werden. Ziel ist die langfristige Erhaltung dieses einmaligen wertvollen Moor-Lebensraums. Näheres kann der Renaturierungsplanung entnommen werden.
Renaturierungsplanung für das Wildmoos, Landkreis Starnberg
[PDF, 4,5 MB]