Mehrwegzuschuss für Groß und Klein

Mehrweg ist besser als Einweg

Eins der wichtigsten Ziele der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung. Daher sind waschbare Mehrwegartikel eine ökologische Alternative zu Wegwerfartikeln. Zum Beispiel werden in der gesamten Wickelphase des Kindes rd. 5.000 Wegwerfwindeln notwendig, das entspricht ca. einer Tonne Müll. Diese Menge kann durch den Einsatz von Mehrwegwickelsystemen eingespart werden. Daher fördert das Kommunalunternehmen AWISTA-Starnberg den Kauf einer Grundausstattung Mehrwegwindeln mit allem, was dazugehört. Diese Förderung gilt auch für Inkontinenzartikel für Erwachsene und dem Kauf von gebrauchten Artikeln, sofern dies zweifelsfrei anhand von entsprechenden Belegen nachgewiesen werden kann.

Außerdem wird auch die Beschaffung von nachhaltigen Menstruationsartikeln wie Periodentassen, Stoffbinden und Periodenunterwäsche unterstützt.

Was wird bezuschusst?

Das AWISTA-Starnberg fördert die Benutzung von Mehrwegwickelsystemen (Stoffwindeln, Windeleinlagen, Windelhosen) sowie die Inanspruchnahme eines Windelwaschdienstes für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Außerdem wird die Beschaffung von Inkontinenzartikeln für Erwachsene sowie von nachhaltigen Menstruationsartikeln gefördert.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 20 % der Anschaffungskosten bzw. des Windelservices, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Der erste/ständige Wohnsitz des/der Antragstellers/in bzw. Kindes muss im Landkreis Starnberg liegen und ist nachzuweisen (Fotokopie des Personalausweises oder Wohnungsbescheinigung der Gemeinde)
Ihr Kind ist nicht älter als drei Jahre (Geburtsurkunde)
Inkontinente Personen mit ärztlicher Bescheinigung

Für die Bezuschussung von nachhaltigen Menstruationsartikeln reicht die Kopie des Personalausweises

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Zuschuss kann über das Antragsformular direkt beim AWISTA-Starnberg beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus, übermitteln ihn mit den Originalrechnungen der gekauften Artikel oder dem Vertrag (Kopie) mit einem Windelservice und der Ausweiskopie an die vorgedruckte Adresse. Pro Antrag kann der Zuschuss jeweils nur für ein*e Kind/Person beantragt werden. Bei Mehrlingskindern ist dies im Antrag entsprechend zu vermerken, hier wird die Förderung natürlich pro Kind gewährt.

Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?

Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Bezugsadressen für Mehrweg-Windeln

Umfassende und neutrale Infos und Tipps rund um das Thema Stoffwindel erhalten Sie unter www.deine-stoffwindel.com, www.naturwindeln.de und www.ecofreundin.de. Dort gibt es darüber hinaus auch einen umfangreichen Überblick über Hersteller und Bezugsadressen von Mehrwegwindeln.

Mehrweg-Wickelsysteme erhalten Sie meist auch in Baby-Fachgeschäften in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten.