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Bienenvölker



Jeder Bienenhalter hat gemäß § 1a und § 16a der Bienenseuchen-Verordnung dem Veterinäramt die Anzahl und die Standorte der Bienenvölker anzuzeigen.

Die Anzeige der Standorte kann einfach mit dem Anmeldeformular für Bienenvölker gemacht werden. Für Standorte in der freien Landschaft sind die entsprechenden Geo-Koordinaten mitzuteilen. Diese können über den im Anmeldeformular oder direkt aufrufbaren Koordinatenpicker ermittelt werden. Um Geo-Koordinaten auf der vom Landratsamt Starnberg zur Verfügung gestellten Karte zu bestimmen, vergrößert oder verkleinert man den gewünschten Kartenausschnitt mit dem Scroll-Rad der Maus und klickt dann auf den Bienenstandort. Daraufhin erscheinen die Geo-Koordinaten als Rechts- und Hochwert im Format „ETRS 89/UTM 32“. Diese sind dann händisch in das Anmeldeformular zu übertragen. Über den Menüpunkt „Karte“ (oben rechts in der Anwendung) kann zwischen verschiedenen Kartenhintergründen (Karte, Luftbild, Gelände, Topographie) gewählt werden.

Externer Link: Geo-Anwendung Koordinatenpicker Bienenhaltung


Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung: Schutzmaßnahmen gegen die Varroatose

Amtsblatt Nr. 21 vom 31. Mai 2017
[PDF, 5.1 MB]

 

 

Zuständige Stelle

Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Fachbereich 33

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08151 148-11652
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/33

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