Mach Mit - Tauch auf! - Bewegungsförderung für Kinder in Bayern
UPDATE:
Damit möglichst viele Kinder noch von dem Programm profitieren können, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration den Einlöse-Zeitraum für Gutscheine bis Ende 2022 verlängert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 12. September 2022
Sport und Schwimmen im Verein machen Spaß, fördern neue Freundschaften und stärken die Gesundheit. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Kinder in Bayern deutlich weniger bewegt, haben weniger Sport gemacht oder konnten keine Schwimmkurse besuchen. Dem will die Bayerische Staatsregierung tatkräftig begegnen! Daher unterstützt sie mit gezielten Maßnahmen zur Bewegungsförderung.
Download: Infoflyer: Mach mit! Bewegungsförderung für Kinder in Bayern
Alle weiteren Informationen für Eltern, Kinder und Kursanbieter finden Sie auf der folgenden Website:
Grundsätzliches zur Abrechnung für Sportvereine und Schwimmkursanbieter:
Bei der Abwicklung des Förderverfahrens besteht für Sport- und Schwimmvereine die Möglichkeit digital über den Bayerischer Landes-Sportverband e.V. – BLSV abzurechnen, sofern Sie dort Mitglied sind.
Für Anbieter von Schwimmkursen, die nicht Mitglied im BLSV sind, ist die Abrechnung über die Kreisverwaltungsbehörden vorgesehen.
Verlängerung der Abgabefristen:
Um den Schwimmkursanbietern letztmalig die Möglichkeit zu geben, Anträge auf Förderung von Schwimmkursgutscheinen im Rahmen der Aktion „Mach mit – Tauch auf!“ einzureichen, wird die Frist zur Einreichung von Förderanträgen bis einschließlich 01.05.2023 verlängert.
Durch die Verlängerung der Frist soll verhindert werden, dass Schwimmkursanbieter für bereits angenommene Gutscheine keine Erstattung erhalten. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist auch nach der verlängerten Frist zur Einreichung von Förderanträgen, dass mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattfindet. Eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31. Dezember 2022 hinaus erfolgt nicht.
Die Frist zur Vorlage der Verwendungsbestätigung wird bis einschließlich 15.05.2023 verlängert.