Grundsätzliches zur Beratung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Den Termin zum Erstgespräch können Sie persönlich oder telefonisch bei der Schuldner- und Insolvenzberatung vereinbaren.
Daraufhin erhalten Sie ein Anschreiben mit:
Terminvergabe
Der Termin ist von Ihnen eine Woche vorher zu bestätigen. Sollten Sie eine Vorverlegung wünschen, können Sie dies jeden Freitag Vormittag telefonisch erledigen. Bis dahin nicht bestätigte Termin werden dann anderweitig vergeben.
Ihrem Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen bei akuten Problemen bereits vor dem Erstgespräch telefonisch zur Verfügung.
Einer Auflistung von Unterlagen,
die soweit vorhanden, geordnet mitzubringen sind: Einkommensbelege, Gläubigerunterlagen, Kontoauszüge, eine Aufstellung Ihrer festen Ausgaben, eine Schuldenaufstellung, eventuell eine Selbstauskunft der SCHUFA.
Einem Beiblatt „Hinweise zur Schuldenberatung“,
welches Sie bitte vor dem Erstgespräch lesen und unterschrieben mitbringen.
Eine Beratung kann nur bei Vorlage der oben genannten Unterlagen stattfinden.
Ein hohes Maß an Mitwirkung durch den Verschuldeten ist erforderlich!