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Hinweise für Menschen mit Behinderung zu den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023


Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Der Landtag und die sieben Bezirke in Bayern entscheiden über viele Gesetze (Landtag) und über die Verwendung von Steuergeldern (Landtag und Bezirke), die Menschen mit Behinderung direkt betreffen. Es ist also sehr wichtig, dass so viele Menschen wie möglich wählen gehen.

Alle Wahlberechtigten erhalten von Ihrer Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (16. September 2023) eine Wahlbenachrichtigung.

In der Wahlbenachrichtigung sind das zuständige Wahlamt der Gemeinde und das vorgesehene Wahllokal angegeben. Ob das Wahllokal barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Auch die Gemeinden erteilen hierzu Auskunft.

Wer durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal wählen will, z.B. weil dieses einen behindertengerechten Zugang hat, muss bei seiner Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antragsformular dafür aufgedruckt.

Menschen mit Behinderung können bei der Wahl Hilfe und Unterstützung bekommen.

Menschen mit starker Sehbeeinträchtigung und blinde Menschen haben die Möglichkeit, z.B. über den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (www.bbsb.org) Schablonen zum selbstständigen Ausfüllen des Wahlzettels zu erhalten. Auf der Homepage stellt der BBSB e.V. barrierefreie Informationen zur Wahl zur Verfügung, wie z.B. Videos von Interviews mit Politikern zu den Themen „Barrierefreiheit“, „Bildung“, „Taubblindheit“ sowie „Berufliche Teilhabe“.

Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder weniger guten Deutschkenntnissen, hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ein Wahl-Hilfe-Heft in leichter Sprache heraus gegeben. Darin wird das Wahlverfahren und auch die Arbeit des zu wählenden Parlaments erklärt.

Die Landtags-Wahl und die Bezirks-Wahlen in Bayern am 8. Oktober 2023


Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Wahlräumen und zur Unterstützung durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor Ort sind im Faltblatt zu Barrierefreien Wahllokalen zusammengefasst.

Die Landtags-Wahl und die Bezirks-Wahlen in Bayern am 8. Oktober 2023


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Bayern, Holger Kiesel:

Barrierefrei wählen | Behindertenbeauftragter Bayern


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