Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Behindertenbeauftragter für den Landkreis Starnberg
Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, den Landkreis bei der Verwirklichung der Ziele des BayBGG zu beraten und zu unterstützen. Diese sind, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 Satz 1 BayBGG).
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Starnberg ist dafür zuständig, die Interessen behinderter Menschen zu vertreten und als Ansprechpartner sowie Anlauf- und Informationsstelle zu unterstützen, um die gleichberechtigte Teilnahme am Leben im Landkreis Starnberg zu erhöhen.
Er ist Ansprechpartner bei persönlichen Anliegen und Fragestellungen, bei Benachteiligung und Diskriminierung oder bei der Weiterentwicklung zu einem inklusiven Landkreis. Seine Aufgaben sind u.a.,
- die vertrauliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Institutionen
- die Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
- die Anregung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, die der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen dienen
- die Beratung des Landkreises bei der Umsetzung des BayBGG und der UN-BRK
- die Realisierung des Aktionsplans „Gemeinsam stärker" zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten, zu befördern und zu unterstützen