Der Katastrophenschutz
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Wer ist Katastrophenschutzbehörde ?
Das Landratsamt Starnberg ist Katastrophenschutzbehörde. Sie stellt den Katastrophenfall und auch das Ende fest (Art. 4 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz - BayKSG). Das Landratsamt organisiert eine schnelle und wirksame Einsatzleitung und hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden (Art. 5 BayKSG).
Wer ist zur Katastrophenhilfe verpflichtet ?
Alle Behörden, Dienststellen, Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Feuerwehren, Hilfsorganisationen (z.B. Bayerisches Rotes Kreuz, Malteserhilfsdienst) und die Verbände der freien Wohlfahrt (Art. 7 BayKSG). In bestimmten Fällen können auch Privatpersonen zur Katastrophenabwehr herangezogen werden (Art. 9 BayKSG). Die Bundeswehr, die Bundespolizei und das THW leisten im Katastrophenfall Amtshilfe.
Das Katastrophenschutzpotenzial im Landkreis Starnberg
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