Amtsblätter 2021
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Fällt der Donnerstag oder Freitag auf einen Feiertag, sind die Veröffentlichungen bereits am Mittwoch ebenfalls bis 12.00 Uhr abzugeben.
Das Amtsblatt wird durch einen externen Partner bereits einige Zeit vor dem Erscheinungsdatum erstellt. Daher können kurzfristige Änderungen dort nicht berücksichtigt werden.
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Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes :
Aufgrund der §§ 18 Abs. 1 Satz 6, 19 Abs. 1 Satz 4 und 20 Abs. 1 Satz 3 der Elften Bayerischen Infektions-schutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Satzung der Stadt Starnberg für die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg vom 24.02.2021
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Zweckvereinbarung der Gemeinden Seefeld und Inning a. Ammersee mit ihren Anlagen 1 und 2 vom 20.01.2021
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Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) - Gemeindegebiet Tutzing
Bebauungsplan Nr. 101 „Rathaus“ Aufstellungs-beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
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Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes :
Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) - Gemeindegebiet Krailing
Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2018 (BGBl. I S. 1665, ber. 2019 BGBl. I S. 2664); Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2021 des AmperVerbandes
Haushaltssatzung des Verband Wohnen im Kreis Starnberg für das Jahr 2021
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Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes :
Haushaltssatzung des Landkreises Starnberg für das Haushaltsjahr 2021
Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2
Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) - Stadtgebiet Stadt StarnbergSatzung über ein von der Bayerischen Bau-
ordnung abweichendes Maß der Abstands-
flächentiefe (Abstandsflächensatzung)Bekanntmachung des Beschlusses zum Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg“ Teil 5 2. Änderung
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
Abweichungssatzung zur Erschließungs-beitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Wildmoosweg“
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Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 224 Starnberg – Landsberg am Lech. Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gemäß
§ 32 Bundeswahlordnung (BWO)
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Vollzug des Art. 52 Abs. 2 und 5 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG); Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Verordnung des Landkreises Starnberg über das Landschaftsschutzgebiet „Starnberger See-Ost“ im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“, Grundstücke Fl.-Nrn. 1569/3 und1784/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 1803/1 sowie 1787 der Gemarkung Bachhausen, Gemeinde Berg inde Berg, sowie der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Berg
31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“ Durchführung der öffentlichen Auslegung
Bebauungsplan Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“ Durchführung der öffentlichen Auslegung