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Verwaltung Online: Sicherheit und Ordnung

Einige Verwaltungsangelegenheiten können Sie inzwischen über das Internet erledigen. Die Online-Angebote auf dieser Seite bieten folgende Möglichkeiten:

  • Beantragung von Verwaltungsverfahren
  • elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt
  • Abruf von amtlichen Auskünften

Feuerwerkverbotszone (GeoLIS)




Fischereischonbezirke (GeoLIS)




Fleischhygienebezirke (GeoLIS)




Kehrbezirke (GeoLIS)








nora - Notruf-App
  • nora - Notruf-App » starten
  • Kurzbeschreibung:
    "nora" ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland. nora nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln. So können Einsatzkräfte Sie besser finden, auch wenn Sie selber nicht genau wissen, wo Sie sind. Über die App können Sie außerdem Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen. Das ermöglicht Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
  • Bereitstellung dieser Online-Anwendung durch:
    Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen




Tauchen im Starnberger See (GeoLIS)




Überschwemmungsgebiet Würm (GeoLIS)
  • Überschwemmungsgebiet Würm (GeoLIS) » starten
  • Zuständiger Fachbereich, Ansprechpartner und weitere Informationen zu dieser Verwaltungsdienstleistung
  • Kurzbeschreibung:

    Diese GeoLIS-Anwendung informiert über Überschwemmungsgebiete und welche Grundstücke sich innerhalb solcher Gebiete befinden.

    Externer Link: GeoLIS-App Überschwemmungsgebiet Würm und Inninger Bach

    Zur Minimierung von Hochwasserschäden sollen Gebiete, die bei einem Hochwasser überschwemmt werden, ermittelt und als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Für das Risikogewässer /"Würm/" wurde das Überschwemmungsgebiet durch Verordnung vom 05.07.2016 festgesetzt.

    Im Landkreis Starnberg wurde ein Gebiet entlang des Inninger Baches als Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert. Bei einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt noch keine Rechtsverordnung vor. Der Antrag auf vorläufige Sicherung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim als verantwortliche Behörde für die Ermittlung liegt vor und ist in der GeoLIS-Anwendung zum Download hinterlegt. Mit der vorläufigen Sicherung gelten unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen des § 78 und 78 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete stehen nach § 78 Abs. 8 und § 78 a Abs. 6 WHG festgesetzten Überschwemmungsgebieten gleich.

    Link zum GeoLIS.Überschwemmungsgebiete Landkreis Starnberg (Feedbackformular)





Unwetterwarnsystem




Warn-App NINA
  • Warn-App NINA » starten
  • Kurzbeschreibung:
    »NINA« steht für »Notfallinformations- und Nachrichten-App« und ist eine WarnApp, die den Nutzer in dem von ihm benannten Gebiet auf seinem Smartphone oder Tablet über offizielle Gefahrenmeldungen informiert. Von der Leitstelle in Fürstenfeldbruck werden die Landkreise Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech umfasst. Nutzer innerhalb dieser Bereiche können über die WarnApp »NINA« somit Gefahrenmeldungen, für ein vorher eingestelltes Gebiet, auf das Handy oder Tablet erhalten.
  • Ansprechpartner für fachliche Fragen:

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachbereich 34

    Strandbadstraße 2

    82319  Starnberg

    Telefon: 08151 148-77321

    Fax: 08151 148-11630

    E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

    Internet:

    Zimmer: EG.173


  • Bereitstellung dieser Online-Anwendung durch:
    Integrierte Leitstelle (ILS) Fürstenfeldbruck




WarnSystem MoWaS







Online-Formulare


Hinweis: Formulare im PDF-Format können Sie mit einer geeigneten Software/App am Bildschirm ausfüllen, auf Papier ausdrucken, unterschreiben und per Briefpost bei uns einreichen.
Web-Formulare können Sie komplett elektronisch bei uns einreichen, wenn Sie ein Bürgerkonto mit Authega oder dem neuen Personalausweis verwenden. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.
» Weitere Benutzerhinweise zu Online-Formularen

















Verwaltungsdienstleistungen


Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Fachbereich BürgerService:

Mo., Di., Do. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner

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