diese Seite beschreibt Anwendungsfälle für das Geographische Landkreis Informationssystem Starnberg (GeoLIS).
Weitere allgemeine Fach-Informationen zum Thema Fleischhygienebezirke erhalten Sie auf » folgender Seite.
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Fleischhygienebezirke
Fleischhygienebezirke sind Bezirke in denen praktizierende Tierärzte landkreiseigene Aufgaben wie die Schlachttieruntersuchung, den Fleischbeschau, die Gehegewildüberwachung und die Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben übernommen haben.
Da sie damit amtliche Aufgaben wahrnehmen nennt man sie amtliche Tierärzte.
Der Landkreis Starnberg ist in 5 Fleischhygienebezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk ist ein amtlicher Tierarzt und ein Vertreter zuständig.
Karte der Zuständigkeiten der amtlichen Tierärzte (Fleischhygienebezirke)
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