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Datenschutzhinweise für die Kostenfreiheit des Schulwegs

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)



Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Landratsamt Starnberg.

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-770

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: info@LRA-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

(2 Adressen)


Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77225

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: datenschutz@lra-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Zimmer: EG.212

Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB



Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BaydSG) und des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) i. V. m. der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) verarbeitet. Ihre Daten werden dafür erhoben, um über den Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges entscheiden zu können.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Verarbeitungs- und nutzungsberechtigte Sachbearbeiter/-in innerhalb der Schulverwaltung des Fachbereichs Verkehrswesen
  • Die Kreisfinanzverwaltung, insbesondere an die Kreiskasse zur Abwicklung und Überwachung der Ein- oder Auszahlungen
  • Die besuchte Schule
  • Den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
  • Das Bayerische Verwaltungsgericht im Falle eines Klageverfahrens

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Starnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Aktenplan für die Bearbeitung erforderlich ist.
Die Aufbewahrungsfrist gemäß Aktenplan beträgt 10 Jahre ab Ende des Jahres desjenigen Schuljahres, für das der Antrag gestellt wurde.

Betroffenenrechte

Sie können unter den o.g. Adressen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sie betreffender Daten zustehen. Sie haben ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und können eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auch jederzeit widerrufen (Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung).

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Landratsamt Starnberg benötigt Ihre Daten, um über Ihren Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges bis zur 10. bzw. ab der 11. Jahrgangsstufe entscheiden zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77587
08151 148-11425
schulweg@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr