Beurkundungen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Unter dem Begriff der Beurkundung versteht man die Herstellung eines Schriftstücks, das Wahrnehmungen von Tatsachen bezeugt. Die Urkunde ist somit ein Beweisstück für eine abgegebene Erklärung.In § 59 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) werden die Befugnisse der Urkundspersonen geregelt.
Insbesondere folgende Beurkunden werden im Fachbereich Jugend und Sport durchgeführt:
- Anerkennung der Vaterschaft (vor-und nachgeburtlich)
- Gemeinsame elterliche Sorge (vor-und nachgeburtlich)
- Unterhaltsbeurkundungen.
Da für Beurkundungen diverse Vorbereitungsarbeiten und Nachweise erforderlich sind, sind sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.