Arbeitskreis Jugendhilfeplanung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Zur Erstellung weiterer Teilpläne wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.6.1997, sowie mit Beschluss des Kreisausschusses vom 2.10.97 ein Arbeitskreis "Jugendhilfeplanung" eingerichtet. Diesem beratenden Arbeitskreis gehören folgende Mitglieder an:
- 1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände
- 1 Vertreter der Jugendverbände
- 1 Vertreter der Gemeinden des Landkreises
- 3 Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen
- Leitung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie und des Fachbereichs Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Der Landkreis Starnberg beteiligt neben den Vertretern aus der Politik und den Gemeinden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung.
Als Arbeitsauftrag dieses Arbeitskreises legt der Jugendhilfeausschuss die Vorbereitung der Jugendhilfeplanung fest, insbesondere zur
- Begleitung der laufenden Arbeitsschritte,
- Auswertung der Bestandserhebung und Bedarfsermittlung und zur
- Ausarbeitung der Zielsetzungen (Inhalte, Zeitrahmen...) für Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen als Vorlage an den Jugendhilfeausschuss.
Der Arbeitskreis "Jugendhilfeplanung" wird bei Bedarf einberufen.