Jugendhilfeplanung - Übersicht
Die Jugendhilfeplanung orientiert sich an folgenden Teilplänen:
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Großtagespflege und Tagespflege
- Hilfe zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfen für junge Volljährige
Andere Aufgaben der Jugendhilfe und sonstige gesetzliche Aufgaben
Planung ist als Prozess zu sehen und damit eine dauernde Aufgabe. Die Planung muss den Bestand, den Bedarf und die Bedarfsdeckung beinhalten. Der Fachbereich 23 Kinder, Jugend und Familie und der Fachbereich 24 Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport realisieren die Jugendhilfeplanung mit der Beplanung von Teilbereichen und der anschließenden Umsetzung.
Der Teilplan I "Jugendarbeit" wird bereits seit 1974 beplant und wurde 2012 fortgeschrieben. Um die Wünsche und Bedürfnisse der jungen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis berücksichtigen zu können, wurde eine flächendeckende Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den Teilplan eingearbeitet. Kommunaler Jugendhilfeplan - Teil Jugendarbeit
[PDF, 1.4 MB]
Im Dezember 2001 wurde mit dem Teilplan II "Förderung der Erziehung in der Familie" begonnen. Die Angebote, die den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zur Verfügung stehen, sind auf den Seiten “Familien- und Bildungsportal“ veröffentlicht und werden fortlaufend überprüft und aktualisiert.
Der erste Teilplan III "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege" wurde bereits am 21. Mai 2001 vom Kreistag beschlossen. Schon damals wurde der Beschluss gefasst, das Krippenangebot im Landkreis auszubauen. Seitdem führen wir regelmäßige Bedarfserhebungen bei den Familien durch. Die Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Starnberg ist konstruktiv, so dass seit 2005 das Platzangebot mehr als verzehnfacht werden konnte.
2017 haben wir in Zusammenarbeit mit den meisten kreisangehörigen Gemeinden wieder eine flächendeckende Befragung der Eltern zur Kindertagesbetreuung durchgeführt und die Ergebnisse im November 2017 dem Jugendhilfeausschuss präsentiert.
» aktuelle Aufstellung der Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Rahmen des Teilplans IV wurden die "Hilfen zur Erziehung" in den Jahren 2004 bis 2008 evaluiert. Die Entwicklung eines fortlaufenden Qualitätssicherungsinstruments ist für die zweite Jahreshälfte 2018 geplant.