Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Bereitschaftspflege
Manchmal ist es notwendig, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sehr kurzfristig oder sofort für eine befristete Zeit (für wenige Tage bis zu einigen Wochen) in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Das kann z.B. bei familiären Krisensituationen oder ausgeprägten Konflikten innerhalb der Familie notwendig werden.
Die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie dauert so lange, bis geklärt ist, ob das Kind oder die/der Jugendliche in die eigene Familie zurückkehren kann oder eine andere dauerhafte Unterbringung und/oder Betreuung/Unterstützung gefunden ist. Die Bereitschaftspflege dient dazu, dem Kind in dieser Zeit eine sichere Lebenssituation zu bieten.
Vollzeitpflege / Dauerpflege
Das Kind lebt in der Pflegefamilie und hat hier seinen Lebensmittelpunkt.
Es gibt Pflegeverhältnisse über einen längeren Zeitraum mit einer Rückkehroption in den elterlichen Haushalt und Pflegeverhältnisse, die voraussichtlich auf Dauer, d.h. bis zur Volljährigkeit bzw. Verselbstständigung angelegt sind.