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Wohnberechtigungsschein



Zum Bezug einer Wohnung mit Belegungsbindungen benötigt ein Wohnungssuchender einen Wohnberechtigungsschein. Auf Antrag kann geprüft werden, ob der einkommensabhängige Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann.
Antragsunterlagen sind beim Landratsamt und den kreisangehörigen Gemeinden erhältlich.

 

Formulare:

Online Formular  Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

Online Formular  Externes Online-Dokument  Einkommenserklärung des Antragstellers - Formblatt Stabau III a

Online Formular  Externes Online-Dokument  Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige - Formblatt Stabau III b

Online Formular  Externes Online-Dokument  Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und der weiteren Haushaltsangehörigen

Zuständige Stelle

Wohnraumförderung
Fachbereich 42

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77725
08151 148-11524
wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/42

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr