Fehlbelegungsabgabe
Durch das am 01.05.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen wurde die Fehlbelegungsabgabe in Bayern zum 01.01.2008 abgeschafft und wird deshalb auch im Landkreis Starnberg seit 01.01.2008 nicht mehr erhoben.