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Fehlbelegungsabgabe


Durch das am 01.05.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen wurde die Fehlbelegungsabgabe in Bayern zum 01.01.2008 abgeschafft und wird deshalb auch im Landkreis Starnberg seit 01.01.2008 nicht mehr erhoben.

 

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Zuständige Stelle

Wohnraumförderung
Fachbereich 42

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77725
08151 148-11524
wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/42

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